Existenzsicherung

Vom Kind aus denken – Fokus auf beide Haushalte von Trennungskindern

Seit Längerem diskutiert die Fachwelt über eine Reform des Unterhaltsrechts mit Blick auf ein Residenzmodell mit erweitertem Umgang und das paritätische Wechselmodell. Gleichzeitig beginnen Diskussionen, ob Leistungen für Alleinerziehende zwischen „getrennt erziehenden“ Eltern aufgeteilt werden sollten. Zu diesen Überlegungen bezieht der Verband alleinerziehendern Mütter und Väter e.V. (VAMV) Stellung.

12.04.2022

Bei diesen Überlegungen zu Unterhalt und staatlichen Leistungen sieht der VAMV die Gefahr, dass es zu Konstruktionsfehlern zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder kommt, wenn Aspekte wie erhöhte Kosten dieser Modelle oder ein zumeist unterschiedliches Startkapital von Eltern nach einer Trennung im toten Winkel bleiben. Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt, um daraus für unterschiedliche Betreuungsmodelle angemessene Folgen auf den Kindesunterhalt und für staatliche Leistungen abzuleiten.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Nur wenn die Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten anerkannt, berücksichtigt und gedeckt werden, trägt dies zu einer Reduzierung von Konflikten um unterschiedliche Betreuungsmodelle bei. Dies schafft die notwendige Voraussetzung, damit bei der Verständigung auf ein Betreuungsmodell tatsächlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen kann.“

In seinem Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern“ macht der VAMV konkrete Vorschläge für Reformen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Jaspers betonte:

„Wir hoffen, damit gute Impulse für eine faire Reform des Unterhaltsrechts wie auch für das Ausgestalten einer künftigen Kindergrundsicherung zu geben.“

Grundsatz „Solidarität nach Trennung“

Nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ müssen für eine faire Aufteilung von Unterhaltslasten im Lebensverlauf entstandene familienbedingte Nachteile beider Eltern am Arbeitsmarkt einbezogen werden - denn diese sind mit eingeschränkten Möglichkeiten verbunden, den Kindesunterhalt tatsächlich erwirtschaften zu können. Jaspers erläuterte:

„Zudem entstehen abhängig vom gewählten Umgangsmodell Mehrkosten, die sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Sozialrecht als Teil des grundlegenden Bedarfs von Trennungskindern anerkannt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann bei sozialrechtlichen Leistungen das Ergebnis nur eine Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern zu Lasten der Existenzsicherung ihres Kindes sein. Auch im Unterhaltsrecht wäre das Kind sonst nicht in beiden Haushalten gut versorgt. Wir haben konkrete Vorschläge bis hin zu einem Rechenmodell für den Kindesunterhalt entwickelt, welche der tatsächlichen Lastenverteilung getrennter Eltern sowie dem Absichern der Kinder in beiden Haushalten Rechnung tragen.“

Weitere Informationen

Das Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern. Reformbedarfe im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“ (PDF: 906 KB) findet sich online.

Zum Hintergrund

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.04.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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