UBSKM Gesetz
Viel Schatten, etwas Licht
In der Bundestagssitzung am 31. Januar 2025 scheiterte das Zustrombegrenzungsgesetz, während das Gesetz zur Stärkung von Strukturen gegen sexuelle Gewalt verabschiedet wurde. Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes, begrüßt die Fortschritte und fordert weitere Maßnahmen zur Aufarbeitung und zum Schutz von Kindern.
17.02.2025
Zur Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar 2025 erklärt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:
„Im Parlament wurde das Vorgehen der Union heute gestoppt. Ich bin erleichtert, dass das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz keine Mehrheit gefunden hat. Bei viel Schatten, gibt es auch etwas Licht: Ich bin froh, dass das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt eine Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Viele Menschen habe sehr lange daran gearbeitet. Das ist ein wichtiger Schritt und ich begrüße die maßgeblichen Ziele des Gesetzentwurfes. Dazu gehört insbesondere die gesetzliche Verankerung des Amtes der*des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), des Betroffenenrats und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch. Weitere Schritte müssen folgen, auch die nächste Regierung ist gefordert, stringent die Umsetzung im Interesse des Gewaltschutzes, aber auch der Aufarbeitung zurückliegender Fälle zu betreiben. Auch in Zeiten knapper Ressourcen darf gerade in diesem Handlungsfeld nicht gespart werden.”
Quelle: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 31.01.2025
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