Ganztagsförderungsgesetz
ver.di begrüßt Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. „Es ist notwendig, dass nun auch endlich für Schulkinder verlässliche Betreuungsstrukturen geschaffen werden“, unterstreicht die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
03.05.2021
ver.di hatte im Vorfeld der Kabinettsitzung am 27. April 2021 zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Stellung genommen. Vorgelegt wurde der Entwurf vom Bundesfamilienministerium und Bundesbildungsministerium.
Behle betonte, dass ver.di auch die Verankerung des Rechtsanspruchs im Kinder - und Jugendhilfegesetz befürworte. Damit seien Grundsätze und Standards des sozialpädagogischen Arbeitens mit Kindern verbunden, die den professionellen Ansprüchen der Fachkräfte entsprechen und notwendig seien, um Kindern einen guten Lern- und Lebensort zu bieten.
Finanzmittel müssen ausreichen
Die ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter müsste jedoch auch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden. Die im Gesetz geplante finanzielle Beteiligung des Bundes an den regelmäßigen Betriebskosten falle viel zu gering aus. Länder und Kommunen könnten mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. Ansonsten entstehe der gleiche strukturelle und pädagogische Flickenteppich wie er bereits im Bereich der Kindertageseinrichtungen bestehe und sich dort auf die Betroffenen negativ auswirke. Durch fehlende Standards, wie beispielsweise kleine Gruppen und gute Fachkraft-Kind-Relationen, seien Erziehungsberechtigte, Kinder und Fachkräfte in der Corona-Pandemie in existenzielle Nöte geraten. „Wenn ein verlässliches und krisensicheres Bildungs- und Betreuungssystem auf Dauer entstehen soll, sind Qualitätsstandards zu regeln und diese durch die kontinuierliche (Mit-) Finanzierung des Bundes zu sichern“, fordert Behle.
Ausbildungsinitiative für Fachkräfte notwendig
Damit der Rechtsanspruch in allen Ländern umgesetzt werden kann, sei zudem eine Ausbildungsinitiative nötig. Zusätzlich zu dem bestehenden Fachkräftemangel für die Kitas, der bis 2025 rund 300.000 fehlende Stellen aufweisen werde, würde ab dem Schuljahr 2025/26 bis zum Jahr 2029/2030 jährlich die Einstellung von ca. 25.000 pädagogischen Fachkräften für die Schulkinder benötigt. Danach sei durch die übliche Fluktuation zudem ein jährlicher Ersatzbedarf erforderlich.
ver.di fordert daher, die jährliche Mitfinanzierung der Betriebskosten für die ganztägige Bildung der Schulkinder durch den Bund auf mindestens 2 Mrd. Euro zu erhöhen. Außerdem sei die Etablierung einer bundesweit einheitlichen vergüteten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, ein Programm zur Fachkräftegewinnung durch Bund und Länder sowie die Beteiligung des Bundes an den jährlichen Ausbildungskosten des sozialpädagogischen Personals erforderlich.
Quelle: ver.di-Bundesvorstand vom 26.04.2021
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