Förderung der Erziehung in der Familie

Unterstützungen für Eltern mit Beeinträchtigung besser abstimmen

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verabschiedet Empfehlungen für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder.

13.10.2014

Eltern mit Beeinträchtigungen benötigen eine bedarfsgerechte Unterstützung. Durch das gegliederte Sozialsystem mit verschiedenen Zuständigkeiten kann es in der Praxis zu komplizierten und langwierigen Verfahren und Zuständigkeitsstreitigkeiten kommen. Der Deutsche Verein empfiehlt daher eine trägerübergreifende und abgestimmte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung, um so eine ganzheitliche Leistungserbringung sicherzustellen.

"Alle Eltern haben das Recht für ihre Kinder zu sorgen, sie zu pflegen und zu betreuen. Damit Eltern mit Beeinträchtigungen ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten nachkommen können, brauchen sie einen individuellen Anspruch auf eine abgestimmte Hilfeplanung", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Für eine ganzheitliche Bedarfsermittlung, Hilfeplanung und Leistungserbringung müsse auch die Angebotsinfrastruktur der Unterstützungsleistungen weiterentwickelt werden – mit den Eltern mit Beeinträchtigungen, den Leistungsträgern und den Leistungserbringern. Hilfreich wären darüber hinaus auch Leistungsvereinbarungen und Verwaltungsvereinbarungen, vor allem zwischen den vielfach geforderten Leistungsträgern von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich bereits jetzt, jenseits angestrebter gesetzlicher Vorhaben umsetzen – für ein Mehr an Inklusion auch der Eltern mit Beeinträchtigungen. Sie erleichtern nicht nur eine reibungsfreie Leistungserbringung, sie dienen dadurch auch zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums.

<link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-32-13-elternassistenz _blank external-link-new-window external link in new>Die ausführlichen Empfehlungen

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 10.10.2014

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