Positionierung der IGfH

Systemimmanente Armutsrisiken – Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Die fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihrer Fachgruppe Erziehungsstellen/ Pflegefamilien weist daraufhin: Pflegefamilien müssen auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden.

07.03.2023

Pflegefamilien bieten Kindern aus anderen Familien im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer privaten Familie einen Ort des Aufwachsens. Nicht wenige Pflegefamilien nehmen über Jahrzehnte bis zum Rentenalter Kinder in ihren Familien auf und widmen sich so fast ihr ganzes Leben dieser bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Aufgabe – auf die der Staat auch angewiesen ist und für die er Verantwortung trägt. Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld, welches von dem zuständigen Jugendamt ausgezahlt wird. Trotz dieses Pflegegeldes und weiterer möglicher Zuschüsse sehen sich Pflegeeltern jedoch einem systemimmanenten Armutsrisiko gegenüber: Pflegefamilien bekommen gegenwärtig kein Elterngeld oder sonstige finanzielle Leistungen zu Beginn der Versorgung und Begleitung der jungen Menschen. Gleichzeitig brauchen Pflegeeltern dafür aber viel Zeit, Kraft und Ressourcen, sodass das Engagement der Pflegeeltern oft mit weniger Erwerbsarbeit einhergeht und sie somit deutlich weniger Rentenansprüche erwerben. Dies macht die Pflegekinderhilfe nicht nur unattraktiv für Familien, sondern führt zu vermeidbaren Armutsrisiken für die Pflegeeltern.

Die IGfH fordert daher die…

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79)
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

Die fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihrer Fachgruppe Erziehungsstellen/ Pflegefamilien zeigt: Die Pflegekinderhilfe darf nicht zu systemimmanenten Armutsrisiken für Pflegeeltern führen! Pflegefamilien müssen auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden. Zum Positionspapier auf der Seite der IGfH

Back to Top