Familienpolitik
Staatssekretärin Petra Müller-Klepper mahnt Krankenkassen wegen Bewilligungspraxis bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Angesichts der nun erstmals von den Krankenkassen dokumentierten Zahlen hat Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, die Krankenkassen aufgefordert, ihre Bewilligungspraxis für Mutter/Vater-Kind-Kuren kritisch zu überprüfen. „Was die Träger bereits beklagt haben, bestätigen jetzt die erstmals vorliegenden Zahlen“, sagte die Staatssekretärin heute in Wiesbaden. Demnach lehnten die Krankenkassen 2009 bundesweit von 21.827 neu gestellten Anträgen auf Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter 4.968 Anträge, also knapp 23 Prozent, ab. Bei der AOK Hessen ist die Zahl der positiv beschiedenen Anträge kontinuierlich von 65 Prozent (2006) auf 61 Prozent (2010) gesunken.
18.02.2011
Wiesbaden. Angesichts der nun erstmals von den Krankenkassen dokumentierten Zahlen hat Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, die Krankenkassen aufgefordert, ihre Bewilligungspraxis für Mutter/Vater-Kind-Kuren kritisch zu überprüfen. „Was die Träger bereits beklagt haben, bestätigen jetzt die erstmals vorliegenden Zahlen“, sagte die Staatssekretärin heute in Wiesbaden. Demnach lehnten die Krankenkassen 2009 bundesweit von 21.827 neu gestellten Anträgen auf Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter 4.968 Anträge, also knapp 23 Prozent, ab. Bei der AOK Hessen ist die Zahl der positiv beschiedenen Anträge kontinuierlich von 65 Prozent (2006) auf 61 Prozent (2010) gesunken.
Müttern und Vätern, die an den Leistungen interessiert seien, dürften keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden, betonte Petra Müller-Klepper. „Obwohl im Rahmen der Gesundheitsreform Mutter-/Vater-Kind-Kuren im Sozialgesetzbuch V zu Pflichtleistungen geworden sind, ist bei diesen Maßnahmen ein Rückgang zu verzeichnen.“ Die Staatssekretärin kritisierte diese Entwicklung als besorgniserregend und nicht nachvollziehbar. Sie forderte die Kassen auf, den Leistungsanspruch uneingeschränkt umzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn sich eine körperliche oder seelische Überlastung manifestiere, bestehe Anspruch auf eine Maßnahme. 20 Prozent der Mütter hätten aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einen entsprechenden Anspruch, aber nur 5 Prozent stellten einen Antrag - so eine Studie des Bundesfamilienministeriums. „Die Angebote des Müttergenesungswerks umfassen medizinische, physiotherapeutische Behandlungen und psychosoziale Therapien sowie pädagogische Dienste. Sie heilen und zeigen Wege zu einer besseren Bewältigung des Alltags auf. Dies hilft Müttern, Vätern und Kindern, stärkt die Familien und beugt einem Fortschreiten der Krankheit vor.“
Mütter seien vielfältigen Anforderungen in Familie und Beruf ausgesetzt. Der Alltag sei oft durch hohen Organisationsaufwand und 24-Stunden-Verfügbarkeit bestimmt. „Viele Frauen sind durch permanente Mehrfach-Anforderungen überlastet, manche werden dadurch krank“, so Petra Müller-Klepper. Auffallend sei, dass die Mütter, die Hilfe suchten, in der Regel mehrere Erkrankungen hätten. Oft seien neben tiefen Erschöpfungszuständen Erkrankungen des Bewegungsapparats zu verzeichnen. Einen hohen Anteil stellten mit 70 Prozent auch psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen und Essstörungen. Hinzu kämen Allergien, Herzkreislaufprobleme und gynäkologische Erkrankungen.
Herausgeber: Hessisches Sozialministerium
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