Recht
Staatsministerin Böhmer: "Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen setzt wichtiges Signal: Für Parallelgesellschaften ist kein Platz in unserem Land"
"Der heutige Tag (17.03.2011) ist ein wichtiges Datum im Kampf gegen Zwangsverheiratungen: Mit der Einführung eines eigenen Straftatbestands bringen wir zum Ausdruck, dass unsere Gesellschaft Zwangsehen konsequent ächtet. Wenn Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden, ist dies eine Menschenrechtsverletzung, die entschieden bekämpft werden muss. Das muss jedem in unserer Gesellschaft klar sein. Die Koalition hat deshalb heute ein richtiges und wichtiges Zeichen gesetzt", betonte Staatsministerin Maria Böhmer anlässlich der Verabschiedung des Gesetzespakets zum Aufenthaltsrecht durch den Deutschen Bundestag.
18.03.2011
"Ein zentraler Punkt des verabschiedeten Gesetzes ist das Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete. Mit großem Nachdruck habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Rückkehrrecht auf bis zu zehn Jahre verlängert wird. Damit helfen wir Mädchen und Frauen, die in Deutschland aufwachsen und im Heimatland ihrer Eltern zwangsverheiratet werden. Diese jungen Frauen dürfen wir in ihrer Notsituation nicht alleine lassen", erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
"Die Integration von Migrantinnen und Migranten hat für die Bundesregierung und für die Koalition oberste Priorität. Während andere reden, handeln wir - zum Nutzen der Menschen aus Zuwandererfamilien in unserem Land. Das zeigt sich auch bei der Einführung eines gesetzlichen Bleiberechts für gut integrierte ausländische Jugendliche. Mit dem Gesetz werden die Integrationsleistungen derjenigen anerkannt, die sich aktiv bei uns engagieren. Das ist auch eine wichtige Botschaft für andere Migranten", so Böhmer.
"Auch die Neuregelungen zur Teilnahme an den Integrationskursen kommt integrationswilligen Migranten zu Gute. Die Ausländerbehörden sind aufgefordert, Zuwanderer intensiver als bisher zu betreuen. Zudem muss es Priorität haben, allen Migranten eine zeitnahe Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen", erklärte die Staatsministerin.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 17.03.2011
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