Förderung der Erziehung in der Familie
Schwangerschaft: Hilfe bei auffälligem pränataldiagnostischem Befund
![Frau hält Ultraschallbild vor Babybauch Frau hält Ultraschallbild vor Babybauch](/fileadmin/_processed_/b/d/csm_Ultraschall-F-ruigsantos_b1fac91f68.jpg)
Eine Schwangerschaft ist eine Zeit großer Erwartungen und Freude, manchmal aber auch Sorgen. Wird ein auffälliger Befund festgestellt, befinden sich Schwangere oft in einer schwierigen Situation. Wie kann man mit so einer Nachricht umgehen? Wohin mit der Sorge, der Angst und den vielen Fragen? Die BZgA-Broschüre „Besondere Umstände“ bietet Unterstützung bei der Beratung von Schwangeren.
11.12.2018
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet gynäkologischen und anderen fachärztlichen Praxen mit der neu aufgelegten Broschüre „Besondere Umstände – Informationen nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund“ Unterstützung bei der nach §1a Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschriebenen Beratung von Schwangeren.
Handreichung für Fachkräfte
Werdende Mütter haben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) einen Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen. Die aktualisierte Broschüre der BZgA enthält die wichtigsten Informationen für eine weitere Entscheidung bei einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund. Sie zeigt auch mögliche Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind und dient als Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Beratung und Aufklärung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND).
Rat und Wegweisung für Betroffene
Die Broschüre wurde mit fachlicher Beratung von 18 Fachgesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Wohlfahrts- und Behindertenverbänden überarbeitet und bietet konkrete Hilfe bei den unterschiedlichen Beratungsmomenten, die im Rahmen der PND auftreten können. Von den ersten Gedanken nach einem pathologischen Befund, über Hilfestellung und Orientierung bis zu Unterstützungsansprüchen und -möglichkeiten finden Betroffene Rat und Wegweisung. Zudem informiert die Broschüre über den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung und liefert Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder.
Unterstützung bei der Beratung
Drei Formblätter zur Gesprächsdokumentation sollen Gynäkologinnen und Gynäkologen zudem im Gespräch mit der Schwangeren und/oder ihren Partnerinnen und Partnern in der Beratungssituation unterstützen und bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben Sicherheit bieten. Die Formulare helfen beim Beratungsgespräch im Falle eines auffälligen Befunds nach einer pränataldiagnostischen Untersuchung.
Die Broschüre „Besondere Umstände. Informationen nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund. Zur Beratung nach §1a SchKG“ und die Formblätter finden sich auf der Webseite der BZgA.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite www.familienplanung.de.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 10.12.2018
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