Jugendsozialarbeit
Sächsisches Kabinett hat ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“ verabschiedet
Das Sächsische Kabinett hat die ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“ verabschiedet, in deren Rahmen im Förderzeitraum 2014-2020 aus Mitteln der EU und des Landes 81,9 Millionen Euro für die Weiterbildung, 63,4 Millionen Euro für die betriebliche Ausbildung und 92,9 Millionen Euro für die Förderung von Arbeitslosen bereitstehen.
14.08.2014
Die aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programme sind die wichtigsten Förderinstrumente für die Aus- und Weiterbildung am sächsischen Arbeitsmarkt.
„Damit können erfolgreiche Instrumente wie der Weiterbildungsscheck, die Ausbildung lernschwacher Jugendlicher oder die Qualifizierung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss fortgesetzt werden“, freut sich Staatsminister Sven Morlok (FDP). „Unser Fokus bleibt ganz klar der erste Arbeitsmarkt. Mit individueller Aus- und Weiterbildung können Arbeitnehmer und Auszubildende ihre Berufs- und Karrierechancen deutlich verbessern, und Unternehmen ihre Mitarbeiter fit für neue Herausforderungen machen. Bei der Ausbildung von Fachkräften setzen wir auf das bewährte System der dualen Berufsausbildung, um das Deutschland in vielen Ländern beneidet wird.“
„Wir haben in Sachsen die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung und eine seit Jahren kontinuierlich steigende Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Nie waren die Chancen auf Beschäftigung und Karriere in Sachsen in den zurückliegenden 25 Jahren besser“, so Staatsminister Morlok weiter. „Wir wollen die bestehenden Chancen allen Menschen zugänglich machen, gerade auch denen, die eine intensivere Betreuung für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt benötigen. Langzeitarbeitslose oder junge Menschen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss sollen mit Angeboten wie der individuellen Einstiegsbegleitung, ‚Vorrang duale Ausbildung‘ und QAB (Qualifizierung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss) besonders unterstützt werden.“
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 14.08.2014
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