Förderung der Erziehung in der Familie
Sachsens Familienministerin beglückwünscht 40 Familienhebammen zum bestandenen Abschluss
Zum ihrem frisch bestandenen Abschluss als Familienhebamme gratulierte Familienministerin Christine Clauß heute 40 Hebammen aus Sachsen. Familienhebammen dürfen Eltern und Kind bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ihres Kindes begleiten. Sie geben notwendige Hilfen, unterstützen im Familienalltag und stehen Eltern in Gesundheits- und Erziehungsfragen zur Seite.
01.03.2011
Auf dem Fachforum „Familienhebammen in Sachsen“ wurde am 1. März 2011 in Moritzburg einem breiten Fachpublikum der Ausbildungswerdegang und praktische Einsatzgebiete der Familienhebammen vorgestellt. Diese Fortbildung ermöglicht es den Hebammen, den zwischen Eltern und Hebammen entstehenden intensiven und vertrauensvollen Kontakt über die ersten Lebenswochen ihres Kindes hinaus zu intensivieren. Das ist ein wichtiger Baustein des Kinderschutzes, weil damit ein direkter Zugang zu den Familien garantiert wird.
„Wir wissen, dass es die frühkindlichen Phasen sind, die uns nachhaltig prägen. Dies hat familienpolitisch meine volle Unterstützung und ich danke allen Familienhebammen, die sich mit der Fortbildung von nahezu 200 Stunden der Thematik stellen“, sagte Familienministerin Clauß. Sie dankte ebenfalls dem Träger des Projektes, der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung und dem Sächsischen Hebammenverband.
Insgesamt 40 Familienhebammen sind in Sachsen nun ausgebildet und stehen für diese Aufgabe bereit. Eingesetzt werden die sie z.B. durch die Gesundheits- und Jugendämter. 2012 soll die geplante Bundesinitiative „Familienhebammen“, starten. Im Rahmen der Bundesinitiative will die Bundesregierung insgesamt 120 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung stellen, um verschiedene Modelle der Einbindung von Familienhebammen zu erproben.
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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