Orientierungshilfe

Qualitätskriterien für die Tätigkeit von Kita-Trägern aus Sicht der Betriebserlaubnisbehörden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat die Orientierungshilfe Kita-Träger als Qualitätsfaktor“ veröffentlicht. Das Papier soll Träger von Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, sich mit ihrer Rolle und ihren Aufgaben auseinander zu setzen. So können sie den qualitativen Anforderungen entsprechen und im Trägerwettbewerb auf Dauer zu bestehen.

25.01.2021

Die AG Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege der Bundesdarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat eine Orientierungshilfe erarbeitet, die zentrale Aspekte der Trägerkompetenz in den Blick nimmt. Das Papier zu Qualitätskriterien für die Tätigkeit von Kita-Trägern aus Sicht der Betriebserlaubnisbehörden wurde im Januar 2021 veröffentlicht. Es steht auf der Internetseite der BAG Landesjugendämter zum Download als PDF zur Verfügung.

Zur Ausgangssituation

Das Betreiben von Kindertageseinrichtungen obliegt den Einrichtungsträgern. Hierzu bedürfen sie einer Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubniserteilung erfolgt durch die Erlaubnis erteilenden Behörden in den Bundesländern und Stadtstaaten: In der Regel sind dies die überörtlichen Träger mit Landesjugendamtsaufgaben. Eine Betriebserlaubnis ist Trägern von Kindertageseinrichtungen zu erteilen, wenn die Voraussetzungen zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Kindertageseinrichtung gem. § 45 SGB VIII erfüllt werden. Der Maßstab ist die Gewährleistung des Wohls des Kindes in der jeweiligen Einrichtung und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards. Eine Überprüfung der Mindeststandards an Qualität erfolgt im Rahmen der Betriebserlaubnisverfahren.

Träger von Kindertageseinrichtungen nehmen Managementaufgaben wahr und tragen somit zur Qualität der pädagogischen Arbeit bei, indem sie die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. So sorgen die Träger beispielsweise für wirtschaftliche Sicherheit und die Bereitstellung geeigneter Räume, die die Mindestvorgaben für die Betriebserlaubnis erfüllen, sowie für die Einstellung qualifizierten Fachpersonals und Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung. Weiterhin sind die Träger von Kindertageseinrichtungen Verantwortungsträger für Behörden, Verbände und Eltern; sie beteiligen sich an der Weiterentwicklung des Jugendhilfeangebots im Sozialraum u.v.m. Nicht zuletzt tragen sie zur Bedarfsgerechtigkeit und Vielfalt des Angebots bei.

Für die Träger von Kindertageseinrichtungen, welche die Verantwortung für die Einhaltung aller für den Betrieb der Kindertageseinrichtung geltenden Rechtsvorschriften sowie für die inhaltliche und organisatorische Arbeit haben, muss die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern eine bedeutende Rolle spielen. Anforderungen und Grundsätze, die sich auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen richten, sind in den §§ 22 und 22a SGB VIII geregelt. Hierfür sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Förderung ergreifen.

Die nach § 79a SGB VIII von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegten Grundsätze für die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen bilden die Basis für geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Kinder, ihren Schutz vor Gewalt und die stetige Verbesserung der Betreuungsqualität. Diese sind durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe anzuwenden, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Unterstützung für Kita-Träger

Die im Papier ausführlicher aufgeführte Aufgabenbeschreibung macht deutlich, wie vielgestaltig die Anforderungen an Träger von Kindertageseinrichtungen sind. Hinzu kommt, dass sich das System der Kindertagesbetreuung in einem beständigen Wandel befindet, der auch mit veränderten gesetzlichen Regelungen verbunden ist und neue inhaltliche Herausforderungen mit sich bringt. Träger müssen sich auch vor diesem Hintergrund in besonderer Weise ihrer Verantwortung und ihrer Rolle bewusst sein.

Der massive Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren hat zu einer neuen Heterogenität bzw. Vielfalt in der Trägerlandschaft geführt. Nicht alle Träger verfügen über die notwendigen Erfahrungen oder Strukturen, den qualitativen Anforderungen umfassend zu entsprechen und im Trägerwettbewerb auf Dauer zu bestehen.

In Bezug auf die Novellierung des SGB VIII, mit der eine Herausstellung des Qualitätskriteriums „Trägerzuverlässigkeit“ verbunden ist, soll das Diskussionspapier die Träger von Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, sich mit ihrer Rolle, ihren Aufgaben und den jeweiligen Aufgabenzuordnungen auseinander zu setzen.

Inhalte des Papiers

Die vorliegende Orientierungshilfe greift im dritten Kapitel „Träger von Kindertageseinrichtungen“ grundlegende Aspekte bezüglich der Verantwortungsbereiche und Organisationsformen von Trägern auf.

Im vierten Kapitel „Trägerhandeln und Trägeranforderungen“ werden darauf aufbauend die Anforderungen beschrieben, vor denen Träger in Zusammenhang mit Betriebserlaubnisverfahren stehen. Hierbei werden insbesondere die Meldepflichten, die Sicherstellung geeigneter Verfahren für Beteiligung und Möglichkeiten von Beschwerden sowie die Mitwirkungspflichten in den Blick genommen.

Anschließend werden im fünften Kapitel „Trägerkompetenz und Qualitätskriterien für das Trägerhandeln“ die Kriterien der Trägerzuverlässigkeit und wesentliche notwendige Kompetenzen von Trägern in ihrer rechtlichen Einordnung und in ihrer Entwicklung dargestellt.

Quelle: Geschäftsstelle Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Redaktion: Kerstin Boller

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