Jugendsozialarbeit
NRW: Junge Menschen sollen die Chancen einer dualen Ausbildung einschätzen können
Die betriebliche oder auch duale Ausbildung bietet einen Einstieg in Beruf und Karriere. Viele junge Menschen kennen jedoch die Chancen und Möglichkeiten nicht, die mit einer solchen Ausbildung verbunden sind. Es fehlen oft wichtige Informationen über die Rahmenbedingungen. Daher hat Neuauflage der Broschüre "Vergütung für Auszubildende"
20.03.2017
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales unterstützt Jugendliche mit vielfältigen Angeboten bei der Berufswahl. So informiert die Broschüre "Vergütung für Auszubildende" über tarifliche Regelungen für Auszubildende in 121 Branchen in Nordrhein-Westfalen. Die Broschüre liegt nun in einer aktualisierten Neuauflage vor.
"Die duale Ausbildung hat in Deutschland eine lange Tradition und genießt weltweit eine hohe Anerkennung. Junge Menschen können zwischen ganz vielen verschiedenen Ausbildungsberufen wählen. Finanzielle Perspektiven sollten dabei sicher nicht das einzige Kriterium sein, aber es ist gut, sie zu kennen. Junge Menschen sollen die Chancen einer dualen Ausbildung einschätzen können und wissen, dass für ein erfolgreiches Berufsleben nicht zwingend ein Studium nötig ist", erklärte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer.
Die Broschüre richtet sich an junge Menschen, aber auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und alle, die mit der Berufsberatung befasst sind. Von A wie Abwrackgewerbe bis Z wie Zuckerindustriehaben werden 129 Tarifverträge ausgewertet. Die Broschüre gibt einen Überblick über die jeweiligen Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen. Dazu kommen die tariflichen Anfangsentgelte, die bei einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung in dem jeweiligen Wirtschaftszweig zu erwarten sind.
Die Broschüre kann über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales bestellt werden und ist auf <link http: www.tarifregister.nrw.de external-link-new-window download der>www.tarifregister.nrw.de abrufbar.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2017
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