Kindertagesbetreuung
Niedersachsen: Gebührenfreie Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung
Die Eltern von Kindergartenkindern in Niedersachsen müssen ab sofort keine Gebühren mehr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bezahlen. Mit dem Start des neuen Kindergartenjahres entfallen die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung. Das Land hat den Trägern von Einrichtungen am 1. August 2018 63,2 Millionen Euro überwiesen, um die Elternbeiträge zu ersetzen.
02.08.2018
„Alle Kinder in Niedersachsen sollen die gleichen Bildungs- und Teilhabechancen erhalten - unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status ihrer Eltern. Die Abschaffung der Kindergartengebühren ist eine zentrale Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen", ist Gaby Willamowius, Staatsekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, überzeugt.
63,2 Millionen Euro an erhöhten Abschlagszahlungen hat das Land Niedersachsen angewiesen, um den Trägern von Einrichtungen die Elternbeiträge zu ersetzen. Diese Summe ist das 2,6-fache der letztmaligen Zahlung an die Träger von Kindertagestätten für Kinder über drei Jahren. Mehr als 3.800 Kindertageseinrichtungen mit Kindergartengruppen erhalten die erhöhten Abschläge. Entsprechende Bescheide für jede einzelne Einrichtung erhalten die Träger über die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Zahlung erfolgte automatisch, eine gesonderte Antragsstellung durch die Träger war nicht erforderlich. Willamowius: „Wir haben ein schlankes Auszahlungsverfahren umgesetzt und überflüssige Bürokratie vermieden. Wir stehen für Verlässlichkeit und daher haben wir sehr pragmatisch für finanzielle Sicherheit gesorgt."
Im Zuge der Einführung der Beitragsfreiheit zahlt das Land nunmehr einen erhöhten Finanzhilfesatz von 55 Prozent der Personalkosten im Kindergartenjahr 2018/2019. Ab dem nächsten Kindergartenjahr 2019/2020 wird der erhöhte Finanzhilfesatz jährlich um einen Prozentpunkt erhöht, bis dieser ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 bei 58 Prozent liegt.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 01.08.2018
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