Förderung der Erziehung in der Familie

Mütter mit geringem Einkommen: Für Mutter-Kind-Kuren Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkasse beantragen

Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme möglich ist.

14.01.2014

Kindererziehung, immer für die Familie da sein, den Haushalt managen und /oder im Beruf engagiert sein: Das ist noch immer Alltag der meisten Mütter. Wenn es dazu weitere Probleme gibt, dann wachsen die Anforderungen des Alltages in unerträglichem Maße. Sie werden zu Belastungen, die die Gesundheit beeinträchtigen können und krank machen.

Mit 76% ist die Mehrheit der Mütter in Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungswerkes (MGW) berufstätig. 26% haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen im unteren Bereich (bis 1.500 €) zur Verfügung. Für diese Mütter kann die gesetzliche Zuzahlung von 220 Euro für eine medizinisch notwendige dreiwöchige Kurmaßnahme zu einer großen Hürde werden. Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme prüfen lassen können.

„Die Belastungen und die Erschöpfung von Müttern ist keine Frage der gesellschaftlichen Schicht, der Kinderzahl oder des Einkommens“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Umso wichtiger ist es, dass eine dringend benötige Kurmaßnahme nicht daran scheitert.“

Für diese Mütter gibt es die Möglichkeit der Reduzierung bzw. Befreiung des gesetzlichen Eigenanteils von zehn Euro pro Kurtag. Denn die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich nicht über zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens liegen. Dann entfallen alle Gebühren, die darüber liegen. Eine Mutter, die z.B. Hartz IV bezieht, müsste demnach insgesamt nicht mehr als etwa 95 Euro im Jahr für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder auch eine Mutter-Kind-Kur zuzahlen. Notwendig ist dafür ein Antrag bei der Krankenkasse.

„Das Müttergenesungswerk als gemeinnützige Stiftung sammelt aber auch Spenden, damit wir Müttern in schwierigen finanziellen Verhältnissen auch direkt bei der Realisierung ihrer Kurmaßnahme unterstützen können, z.B. bei der Selbstbeteiligung, bei notwendiger Kleidung oder einem kleinen Taschengeld“, so Schilling weiter.

Mütter können sich in einer der rund 1.300 Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes kostenlos zu allen Fragen der Kurmaßnahme beraten lassen. Die BeraterInnen helfen bei der Beantragung und bei der Klärung aller weiteren Fragen sowie bei der Wahl der richtigen Klinik. Zusätzlich kann hier geprüft werden, ob eine Unterstützung aus den Spendenmitteln des MGW möglich ist.

Alle Informationen zu den Kurmaßnahmen und Beratungsstellen in Wohnortnähe finden betroffene Mütter auf: <link http: www.muettergenesungswerk.de>www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030 330029-29

<link https: www.muettergenesungswerk.de kurtest.html external-link-new-window external link in new>Der anonyme Kurtest kann einen Hinweis darauf geben, ob eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme zur Stärkung der Gesundheit sinnvoll wäre.

Quelle: Elly Heuss-Knapp-Stiftung vom 09.01.2014

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