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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab heute (27.06.2012) ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Dies ergibt sich aufgrund europäischer Vorgaben. Alle Kinder (ab Geburt) müssen nunmehr bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

27.06.2012

Die Entscheidung für ein bestimmtes Reisedokument hängt ganz wesentlich vom Ziel der Reise ab. Ein Kinderreisepass oder Personalausweis genügt für Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen. Manche Länder wie z.B. die USA oder einige südosteuropäische Staaten verlangen für die visafreie Einreise demgegenüber einen elektronischen Reisepass. Der Kinderreisepass reicht in diesen Fällen nicht aus. Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (<link http: www.diplo.de _blank external-link-new-window external link in new>www.diplo.de).

Beantragung und Kosten

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, eine Verlängerung bzw. Aktualisierung 6 Euro. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro, ein elektronischer Reisepass 37,50 Euro. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig und kann einmalig um 6 Jahre verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benötigen zum Grenzübertritt einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Der Kinderreisepass kann von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt werden. Beim elektronischen Reisepass oder dem Personalausweis sind demgegenüber wegen der zentralen Produktion von der Antragstellung bis zur Abholung einige Wochen einzuplanen.

Quelle: Bundesministerium des Innern

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