Jugendsozialarbeit

Jugendwohnheime werden wieder gefördert

Der Bundeshaushalt 2012 sieht die Wiederaufnahme der von der rot-grünen Bundesregierung 2003 beendeten Investitionsförderung für Ausbildungswohnheime vor.

02.12.2011

Der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer teilte hute mit, dass auf Antrag der Regierungskoalition die 2003 eingestellte Förderung des Jugendwohnens in Paragraph 80 a Sozialgesetzbuch III wieder in den Bundeshaushalt aufgenommen worden sei. "Jugendwohnen ist ein Erfolgsrezept. Bei den Trägern des Jugendwohnens herrscht seit dem Ausstiegsbeschluss von Rot-Grün ein enormer Investitionsstau. Wir schaffen nun wieder Planungssicherheit und eröffnen Perspektiven", so Schummer.

In den 550 bundesweit vorhandenen Jugendwohnheimen würden jährlich 250.000 Jugendliche und junge Erwachsene wohnen. Durch die pädagogische Betreuung sinke auch die Abbrecher-Quote bei den dort untergebrachten Auszubildenden von 25 auf fünf Prozent. Auch vor dem Hintergrund wachsender Mobilität im europäischen Bildungsraum werd Jugendwohnen immer wichtiger, betonte Schummer. "Hier finden Jugendliche aus ganz Europa Ansprechpartner und familiäre Nähe. Doch auch in Deutschland können durch Jugendwohnheime lange Anreisen zum Blockunterricht während der Ausbildung erspart werden", sagte der Uwe Schummer.

Die Förderung erfolge aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Dabei sei der Punkt Eingliederungshilfe erweitert worden. Er heiße nun 'Präventive Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen junger Menschen' (inklusive Förderung von Jugendwohnheimen).

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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