Bildungspolitik
Jugendwohnen fördert Ausbildungsreife
Anlässlich des letzte Woche durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Berichts zur mangelnden Ausbildungsreife verweist das Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „leben.lernen.chancen nutzen.“ auf das Unterstützungsangebot des Jugendwohnens.
16.04.2010
„Jugendwohnheime leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Ausbildungserfolg junger Menschen sicherzustellen“, erklärt Projektleiter Andreas Finke. „Die pädagogische Begleitung in den Einrichtungen hilft, mangelnde Ausbildungsreife zu überwinden, vermittelt soziale Kompetenzen und verhindert Ausbildungsabbrüche.“
Die DIHK-Untersuchung, an der sich mehr als 15.000 Unternehmen beteiligten, hatte u.a. belegt, dass auf Grund der demografischen Trendwende und fehlender Alltagskompetenz die Schwierigkeiten der Unternehmen wachsen, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Insgesamt blieben deswegen bei Industrie, Handel und Dienstleistern im Jahr 2009 rund 50.000 Stellen frei. Andreas Finke: „Das Jugendwohnen nimmt sich genau dieser Problematik an und überwindet derartige Ausbildungshemmnisse. Wir empfehlen daher der DIHK und ihren Mitgliedsunternehmen eine engere Zusammenarbeit mit den Jugendwohnheimen in Deutschland.“ Jugendliche müssten in die Rolle des Arbeitnehmers hineinwachsen. Deshalb sei die sozialpädagogische Begleitung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, wie Teamwork, Konfliktmanagement und Kommunikation Jugendlicher so wichtig. „Das Jugendwohnen ist der beste Partner für eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung“, so Finke.
Der Projektleiter verweist hierbei auf die Umfrageergebnisse des Forschungsprojekts, wonach über 60 Prozent der Jugendlichen in deutschen Jugendwohnheimen ihre Ausbildungserfolge dem Jugendwohnen zuschreiben. Etwa jeder vierte von ihnen gab an, ohne das Jugendwohnen seine Ausbildung vorzeitig abgebrochen zu haben. „Umso erschreckender, dass die Zukunft der über 550 deutschen Einrichtungen auf wackligen Beinen steht“, bestätigt Andreas Finke.“ Vielfältige Zuständigkeiten in der Leistungsträgerstruktur, sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene hätten zu mangelnder Verantwortung, zu fehlender Steuerung und Profilierung für das Jugendwohnen geführt. „Das Netz des Jugendwohnens zu sichern und weiter auszubauen ist eine Investition in die Zukunft beruflicher Bildung“, bekräftigt Finke. „Als Kombination von Unterkunft mit Verpflegung und sozialpädagogischer Begleitung ist das Jugendwohnen das kohärente Angebot im Sinne junger Menschen, deren Eltern und von Ausbildungsbetrieben.“
Die landläufig mit „Jugendwohnen“ bezeichnete Leistung ist rechtlich verankert in § 13 Abs. 3 KJHG (SGB VIII). Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt, aus Gründen der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie aus sonstigen sozialen Gründen die Familie verlassen und an einem anderen Ort auf sich allein gestellt sind. Jugendwohnen bietet diesen jungen Menschen an über 500 Standorten in Deutschland Wohnung - meist in einer Gruppe von Gleichaltrigen - sowie sozialpädagogische Begleitung im Alltag. Jährlich mehr als 200.000 Jugendliche nutzen das Jugendwohnen. Fast 60 Prozent von ihnen sind minderjährig.
Quelle: Projekt Jugendwohnen
ik
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