Familienforschung

Island: 96 Prozent der Väter gehen in Elternzeit

Im Verhältnis zu seiner Größe und Einwohnerzahl wird wohl familienpolitisch auf kein Land so häufig verwiesen wie auf Island. Der Hauptgrund hierfür ist die im internationalen Vergleich einzigartige Ausgestaltung der Elternkarenz (Anmerkung der Red.: Elternzeit) sowie die Höhe der Väterbeteiligung.

04.12.2013

Im Jahr 2009 nahmen 96,4 Prozent der isländischen Väter Karenz in Anspruch (Eydal/Gislason 2013). Die Väterbeteiligung geht damit noch deutlich über andere nordische „Musterländer“, wie etwa Schweden, hinaus.

Dabei gilt Island innerhalb der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung durchaus als hybrides Modell. So trägt der isländische Wohlfahrtsstaat in Bereichen wie der Rentenpolitik oder allgemeinen Sozialleistungen eher liberale Züge, d.h. er ist durch umfassende Einkommensprüfungen gekennzeichnet sowie eine insgesamt niedrigere Generosität als im „skandinavischen Modell“ (vgl. Ólafsson 2005). In der Familienpolitik aber weist Island die typischen Charakteristika der nordischen Wohlfahrtsstaaten auf. So beinhaltet das isländische Karenzmodell alle drei Merkmale, die mit einer ausgewogenen Karenzaufteilung zwischen Müttern und Vätern in Verbindung gebracht werden.

  •     Erstens ist die Karenz in Island gut bezahlt: Die Einkommensersatzleistung beträgt 80 Prozent des Durchschnittseinkommens vor der Geburt, mit einer Obergrenze von 2.180 Euro pro Monat. Die Mindestleistung beträgt bei Teilzeitarbeit 591 Euro und bei Vollzeiterwerbstätigkeit 820 Euro monatlich.
  •     Zweitens ist die (bezahlte) Karenz im internationalen Vergleich von mittellanger Dauer: Insgesamt stehen neun Monate zur Verfügung. Darüber hinaus können Eltern noch 13 Wochen unbezahlter Karenz bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen. Allerdings wurde im Dezember 2012 beschlossen, die bezahlte Karenzzeit bis 2016 schrittweise auf dann insgesamt zwölf Monate zu verlängern (Eydal/Gislason 2013).
  •     Drittens werden über ausschließlich für einen Partner reservierte Zeiten spezifische Anreize für Väter gesetzt, in Karenz zu gehen. Dies ist auch in Österreich oder Deutschland mit den „Partnermonaten“ beim Kinderbetreuungsgeld bzw. Elterngeld der Fall. Das isländische Karenzmodell weist darüber hinaus jedoch im internationalen Vergleich eine Besonderheit auf, denn es besteht aus drei gleich langen Abschnitten: Jeweils drei Monaten, die exklusiv für die Mutter bzw. den Vater reserviert sind sowie drei weiteren Monaten, welche die Eltern individuell untereinander aufteilen können. Vor diesem Hintergrund gibt es in Island auch keine Unterscheidung zwischen Mutterschutz, Väterkarenz und Elternkarenz, wie dies in vielen anderen Ländern der Fall ist. Vielmehr ist fæðingarorlof (wörtlich: Geburtskarenz) geschlechtsneutral ausgestaltet. Zwei Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind allerdings verpflichtend zu nehmen.

Beide Elternteile können sich beim Leistungsbezug abwechseln oder auch gleichzeitig in Karenz gehen. Alleinerziehende können den gesamten Leistungszeitraum beziehen. Zudem ist es möglich, den gesamten Karenzanspruch bis 36 Monate nach der Geburt in Anspruch zu nehmen (Gislason 2012), z.B. indem die neun Monate nicht am Stück genommen, sondern in zwei oder mehr Blöcke aufgeteilt werden.  Mit der Ausweitung der Gesamtkarenz auf zwölf Monate wird Island von seinem „3+3+3“-Modell auf ein „5+5+2“-Modell umsteigen, d.h. 2016 werden Müttern und Vätern individuell jeweils fünf Karenzmonate zustehen, zwei Monate können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Die Idee hinter dieser Reform war es zum einen, die Elternkarenz insgesamt zu verlängern und andererseits eine ausgewogene Aufteilung der Karenz zwischen Müttern und Vätern dadurch weiter zu fördern, sodass der individuelle Anspruchszeitraum ausgedehnt wird (nämlich auf 5+5+2 und nicht z.B. 4+4+4). 2009 gingen zwar mehr als 96 Prozent der Väter in Karenz. Allerdings nahmen nur rund 20 Prozent der Väter einen Teil der frei aufteilbaren drei Monate in Anspruch; dadurch kamen Väter insgesamt auf eine durchschnittliche Karenzzeit von 99 Tagen – gegenüber durchschnittlich 178 Tagen bei Müttern (Eydal/Gislason 2013). Durch die neue Reform ist damit zu rechnen, dass sich in Zukunft auch die Karenzdauer von Müttern und Vätern weiter angleichen wird. 

Autorin: Sonja Blum

Literatur

  • Eydal, Gudný B.; Gislason, Ingólfur V. (2013): Iceland country note. In: P. Moss (Hg.): International Review of Leave Policies and Research 2013. <link http: www.leavenetwork.org lp_and_r_reports _blank external-link-new-window external link in new>www.leavenetwork.org/lp_and_r_reports
  • Gislason, Ingólfur V. (2012): Vaterschaftsurlaub und der Anteil von Vätern an der Elternzeit in Island. Internationale Politikanalyse: FES.
  • Ólafsson, Stefán (2005): Normative foundations of the Icelandic welfare state. On the gradual erosion of citizenship-based welfare rights. In: Kildal, Nanna; Kuhnle, Stein (Hg.): Normative Foundations of the Welfare State: The Nordic Experience. London: Routledge, S. 214-236.

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung der Redaktion dem Informationsdienst "beziehungsweise" des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) an der Universität Wien entnommen.
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