Sozialpolitik

Hartz IV: Deutscher Kinderschutzbund fordert zügiges Umsetzen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. „Vor exakt einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig bezeichnet, weil sie gegen Art. 1 GG, die Würde des Menschen, und Art. 20 GG, das Soziastaatsgebot, verstoßen. Und noch immer warten die Kinder auf die Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse wie Bildung und soziale Teilhabe“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

09.02.2011

Hilgers wies zudem darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend berücksichtige und ebenso verfassungswidrig sei. „Es ist richtig, dass die Opposition dem nicht zugestimmt hat.“ So weise die Berechnung der Kinderregelsätze erhebliche statistische Mängel auf. Die Statistikmethode sei intransparent, auf einer zu geringen Basis berechnet und deshalb nicht nachvollziehbar.

„Auch der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass von einem Betrag von 6,09 Euro nicht die komplette hygienische Versorgung wie Windeln und Babyöl für einen Säugling für einen Monat zu finanzieren ist“, nannte Hilgers nur eins von vielen praktischen Beispielen, die den Widersinn des Regierungsentwurfes belegen. „Auch eine Opposition darf einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deshalb fordern wir sie auf, auch in künftigen Verhandlungen hart zu bleiben“, sagte Hilgers. 

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Herausgeber: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

 

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