Stellungnahme
Häuser des Jugendrechts – Es kommt drauf an, was man (draus) macht


Der Vorstand und die Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) veröffentlichen anlässlich weiterer Eröffnungen von „Häusern des Jugendrechts“ eine Stellungnahme. In diesen Einrichtungen arbeiten verschiedene Professionen, die Zusammenschlüsse bilden, um Jugendstrafverfahren zu bearbeiten.
24.02.2023
Die räumliche Zusammenfassung der unterschiedlichen Professionen des Jugendkriminalrechts findet inzwischen seit über 20 Jahren an zahlreichen Orten statt und wird oft mit dem Namen „Haus des Jugendrechts“ oder ähnlichen Titeln versehen. Weitere derartige Einrichtungen werden geplant. Anders als der Name suggeriert, geht es keineswegs um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um Zusammenschlüsse, in denen Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Sie unterscheiden sich in Genese, Beteiligten, Rahmenbedingungen, Ausstattung, Zuständigkeitszuschnitten und Kooperationspartner*innen.
Zusammenarbeit auf vielen Ebenen
Vorbehaltlos zu begrüßen ist, dass auf diese Weise bei allen Beteiligten eine Spezialisierung auf Jugendstrafsachen stattfindet und zwischen verschiedenen Verfahrensbeteiligten zusammengearbeitet wird. Neugründungen bieten eine Chance, Jugendstrafverfahren neu und hervorgehoben in den Blick zu nehmen und die Bedeutung der eingehenden Befassung mit jungen Straffälligen zu unterstreichen.
Weitere Informationen
Die Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ (227 KB) steht auf deren Website zur Verfügung.
Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. vom 27.01.2023
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