Kindertagesbetreuung
Gut gemeint aber wohl am Ziel vorbei – Deutscher Verein zum „Gute-Kita-Gesetz“

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zweifelt an der Wirksamkeit des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes und fordert eine Prioritätensetzung auf Maßnahmen, die unmittelbar die Qualität verbessern und eine Finanzierungsform, die sicherstellt, dass die Bundesmittel dauerhaft dort ankommen, wo sie ankommen müssen – bei den Kindern und Fachkräften.
14.08.2018
Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesfamilienministeriums zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung am 13. August 2018 in Berlin äußert die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Zweifel, ob das Gesetz wirklich für alle Kinder und Eltern – egal wo sie wohnen – eine gleichwertige Qualität in der Kindertagesbetreuung sicherstellt und bestehende Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern abbauen kann. Zu viele Fragen seien offen.
Die Kritik richte sich vor allem auf drei Punkte: Erstens wurde mit der Verteilung der Bundesmittel über Umsatzsteuerpunkte ein Finanzierungsweg gewählt, der weder eine Zweckbindung garantiere noch ausreichende Steuerungsmöglichkeiten eröffne, um sicher zu stellen, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.
Zweitens fokussiere der Referentenentwurf zu stark auf die Befreiung von Elternbeiträgen als eines der sogenannten prioritären Handlungsfelder. „Der Zeitpunkt für eine Abschaffung der Elternbeiträge ist nicht gut gewählt“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Was nützt den Eltern jetzt Beitragsfreiheit, wenn es aufgrund fehlender Fachkräfte keine Plätze gibt?“ Wirksamere Maßnahmen für eine Qualitätsverbesserung seien: Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren, den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern und die Leitungen zu stärken.
Drittens decke das Gesetz nur einen Zeitraum von vier Jahren ab. Aus Sicht des Deutschen Vereins reichen diese vier Jahre nicht aus, um in allen Bundesländern eine gleichwertige Qualität in der Kindertagesbetreuung zu schaffen und zu sichern. Zu begrüßen sei, dass mit dem Gesetz erstmalig ermöglicht werde, sich als Bund an den dafür entstehenden Kosten zu beteiligen.
Die ausführliche Stellungnahme zum Gute-Kita-Gesetz (PDF, 345 KB) sowie weitere Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Themen Sicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege (PDF, 195 KB) und Qualität in Kindertageseinrichtungen (PDF, 359 KB) finden sich auf der Webseite des Deutschen Vereins.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 13.08.2018
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