Kinder- und Jugendschutz

Gewalt gegen Frauen – AWO fordert Rechtsanspruch auf Schutz

Mit Blick auf die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt zeigt sich die AWO entsetzt über das Ausmaß und fordert einheitliche und verbindliche Regelungen zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen. Es sei ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten, betont AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler in einem Statement.

21.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 20.11.2018 die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vorgestellt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese  noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“ 

Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter -  aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung  nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 20.11.2018

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