Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

Das Inklusive Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (IKJHG) zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in Deutschland besser zu unterstützen. Durch die Reform des SGB VIII sollen Barrieren abgebaut und Hilfesysteme vereinheitlicht werden, um allen jungen Menschen gleiche Chancen auf Förderung und Teilhabe zu bieten. Das DIJuF nimmt Stellung dazu.

07.10.2024

Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das DIJuF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) Stellung genommen. Das Institut begrüßt ausdrücklich, dass die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen nun "finalisiert" wird, und bewertet den vorgelegten Entwurf als ausgewogen und zielführend. Allerdings sieht das DIJuF noch Nachbesserungsbedarf, um Rechtsunsicherheiten und Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung zu vermeiden.

In die Stellungnahme eingeflossen sind die Anmerkungen der zahlreichen DIJuF-Mitglieder, die an der DIJuF-Informationsveranstaltung "Wie erwartet – oder anders? Eine Sichtung des Referentenentwurfs zum Inklusiven SGB VIII" am 27.9.2024 teilgenommen haben.

Am 8.10.2024 findet die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf im BMFSFJ statt. Das DIJuF wird durch Katharina Lohse vertreten sein.

Weitere Informationen

DIJuF-Stellungnahme zum IKJHG-Entwurf (PDF: 730 KB)

DIJuF-Synopse zum IKJHG- Entwurf (PDF: 1,13 MB)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum IKJHG

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vom 02.10.2024

Redaktion: Zola Kappauf