Kinder- und Jugendschutz
Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen
Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
10.05.2010
Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen - so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die von der Gewalt genitaler Verstümmelung bedroht sind. Bis zu 80% der gefährdeten Kinder werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen.
Da Genitalverstümmlung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt und die Gefahr für die gefährdeten Mädchen sehr konkret ist, muss der Staat seine Schutzpflicht erfüllen. Bislang werden bis auf wenige Einzelfälle keinerlei Schutzmaßnahmen für diese Kinder getroffen, obwohl die gesamte Gruppe der gefährdeten Mädchen dem Staat bekannt ist.
Durch dieses Unterlassen trägt der deutsche Staat sogar eine Mitschuld an den Verbrechen.
Grundsätzlich erfüllen alle Opfer von Genitalverstümmelung, die zum Tatzeitpunkt in Deutschland lebten, die wichtigste Anspruchsvoraussetzung für eine staatliche Entschädigung:
Sie sind durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff gesundheitlich geschädigt worden.
Auch wenn die Mädchen für die Tat ins Ausland gebracht wurden, bleibt der Anspruch auf Entschädigung - zumindest teilweise - bestehen.
Die individuellen Entschädigungsleistungen umfassen neben Heilbehandlungen auch Lohnersatz-Zahlungen und einkommensunabhängige Renten bei bleibenden Schädigungsfolgen.
SOS FGM setzt sich mit einem Notruf und Beratungsangebot für den konkreten Schutz von Mädchen ein - aber ebenso für die Rechte der Opfer, indem sie über ihren Anspruch auf Entschädigung informiert und bei der Durchsetzung ihres Entschädigungsanspruchs unterstützt werden (z.B. durch Vermittlung engagierter Opferanwälte).
Mehr Informationen unter: <link http: www.sosfgm.org _blank external-link-new-window external link in new>www.sosfgm.org
Quelle: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung, Pressemitteilung vom 10.05.2010
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