Thüringen
Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“
Der Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“ in Thüringen unterstützt Projekte zur Stärkung der Kinderrechte und Mitbestimmung junger Menschen. Mit einem Budget von 35.000 Euro können sich Träger der Jugendhilfe, Vereine und Kommunen bewerben. Gefördert werden Projekte, die Kinder aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden und ihre gesellschaftliche Teilhabe stärken.
09.03.2026
Der Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Freistaats Thüringen nimmt weiterhin Bewerbungen entgegen. Für passende Projekte stehen in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung. Ziel des Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“ ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Ihnen soll insbesondere eine Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Bewerben können sich Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinnützige Vereine, Operative Stiftungen, Verbände, Stadt- und Kreisjugendringe, Kommunen und kommunale Einrichtungen. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen in Thüringen wohnen und nicht älter als 18 Jahre sind.
Thüringens Sozial- und Familienministerin Katharina Schenk betont:
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, mitzureden – überall dort, wo es um ihr Leben geht. Dieses Recht darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss im Alltag spürbar werden. Der Förderfonds unterstützt Projekte vor Ort, die genau das möglich machen: echte Beteiligung, echte Entscheidungen, echte Ergebnisse. Ich danke allen, die ihre Ideen einbringen und sich dafür einsetzen, dass junge Menschen gehört werden – klar, selbstbewusst und auf Augenhöhe.“
Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt:
„Es freut uns sehr, dass wir den gemeinsamen Förderfonds mit dem Freistaat Thüringen fortführen und so Projekte fördern können, die die Kinderrechte und Beteiligung junger Menschen in den Mittelpunkt stellen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen schafft Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und Stärke. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen.“
Mit dem Gemeinschaftsfonds, den es seit dem Jahr 2012 gibt, streben das Land Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Durch den Förderfonds können Initiativen sowie freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 5.000 Euro erhalten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 10.000 Euro. Vorrangig werden Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten engagieren und bei denen Kinder und Jugendliche von Anfang an mitentscheiden können. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein und die breite Beteiligungslandschaft erweitern.
Kinder und Jugendliche sammeln ihre ersten Erfahrungen mit Gemeinschaft und Demokratie in der Kita, in der Schule und in Angeboten der Jugendarbeit. Der Förderfonds unterstützt deshalb Projekte, die ihre Mitbestimmung dort stärken – passend zu ihrem Alter und Alltag. Ebenso gefragt sind Initiativen, die politische Teilhabe stärken oder auf andere Weise Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds/thueringen.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Thüringen vom 26.02.2026
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