Diakonie
Essensgeld sollte bedürftigen Kindern direkt ausgezahlt werden
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Kinder mit Anspruch auf ein kostenloses Mittagsessen dieses im Lockdown nachhause geliefert wird. Das gehe vollkommen an der Lebensrealität der Kinder vorbei, betonte die Diakonie Deutschland, und fordert eine direkte Auszahlung der Gelder.
12.01.2021
Bedürftige Kinder und deren Familien brauchen einen direkten finanziellen Ausgleich, wenn das kostenlose Mittagessen in der Schule ausfällt. Dafür plädiert die Diakonie Deutschland angesichts des aktuellen Lockdowns und der geschlossenen Schulen sowie bei Quarantäne oder Unterricht im Wechselmodell. Der im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehene Betrag für das Schulessen muss leistungsberechtigten Kindern in der Grundsicherung (Hartz IV), beim Kinderzuschlag und im Wohngeld auch weiterhin zur Verfügung stehen, und das möglichst unbürokratisch.
Bestehende Regelungen seien weltfremd
„Kinder, die in Armut leben, müssen auch dann zu Mittag essen, wenn sie im Lockdown nicht in der Schule sind und zuhause lernen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bei einem Corona-bedingten Ausfall des Präsenzunterrichts die Familien nicht das Essensgeld bekommen, sondern das Essen an die Kinder nach Hause geliefert wird. „Diese Regelung geht völlig an der Realität vorbei und klappt überhaupt nicht“, sagt Loheide. „Kein Schul-Caterer beliefert Kinder einzeln zu Hause. Das Schulessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht viele bedürftige Kinder nicht mehr, obwohl diese auch zuhause eine warme Mahlzeit dringend bräuchten.“
Statt dieses Problem vernünftig zu lösen, bleibe die Bundesregierung Antworten schuldig, kritisiert Loheide. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP vom November werde lediglich festgestellt, der Bundesregierung lägen dazu keine Informationen vor, weil das Bildungs- und Teilhabepaket Ländersache sei.
Auch Ansprüche werden wegen Corona vorenthalten
Zudem ging bereits während des Lockdowns im Frühjahr die Zahl der Bewilligungen für Schulessen massiv zurück: Von März bis Mai 2020 nahm die Zahl der Anspruchsberechtigten auf ein schulisches Mittagessen mit mehr als 70.000 Kindern um etwa 17 Prozent ab. „Scheinbar wurden in mehreren Bundesländern die Anträge für kostenloses Mittagessen von Schülerinnen und Schülern angesichts der temporären Schulschließungen nicht mehr bearbeitet. Damit wurde den Kindern und Jugendlichen ihr Anspruch auf das kostenlose Schulmittagessen vorenthalten und kein Ersatz ermöglicht“, sagt Loheide. Der jetzige Lockdown dürfte erneut zu einem deutlichen Rückgang führen. „Es kann nicht sein, dass die Mittel für das Mittagessen auf Kosten bedürftiger Kinder eingespart werden. Die Mittagessenversorgung für Kinder muss auch unter Corona-Bedingungen finanziert und ermöglicht werden“, so Loheide.
Quelle: Diakonie Deutschland vom 04.01.2021
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