Antragstellung

Energiehilfen für Bildung-, Jugend-, Sportinfrastruktur aus dem Brandenburg-Paket

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützt aus dem Brandenburg-Paket gemeinnützige Träger und Einrichtungen der Bereiche Bildung, Jugend und Sport sowie kommunale Volkshochschulen. Für die Hilfen stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung.

08.09.2023

Mit der jetzt veröffentlichten Richtlinie „Brandenburg-Paket – MBJS“ werden Hilfen in Form eines anteiligen, pauschalen Ausgleichs als ein einmaliger und nicht rückzahlbarer Festbetragszuschuss für das Jahr 2023 gewährt.

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Steffen Freiberg, sagt dazu:

„Wir wollen die Infrastruktur im Bereich der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports sichern. Deshalb helfen wir Trägern dabei, unverschuldete und unvorhersehbare Mehraufwendungen zu finanzieren, die als Folge des Ukraine-Krieges entstanden sind.“

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die ihre Bildungs- oder Beherbergungseinrichtung im Land Brandenburg haben und gemäß § 85 Absatz 2 Ziffer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind,
  • die Jugendbildungsstätten nach Ziffer 5.4.5. der Richtlinie des MBJS zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg sowie die gemäß Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannten Heimbildungsstätten,
  • das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. für seine in Brandenburg gelegenen Jugendherbergen,
  • Träger von Einrichtungen (Produktionsschulen), die mit im Rahmen der Richtlinie des MBJS zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe in der EU-Förderperiode 2021-2027 geförderten Jugendämtern kooperieren,
  • Träger und Einrichtungen, die nach der Richtlinie des MBJS für die Förderung von Projekten der schulischen übergreifenden Themen gefördert werden,
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für in der Grundversorgung nach dem BbgWBG aktive anerkannte Einrichtungen und kommunale Volkshochschulen,
  • die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA), kobra.net, Kooperation in Brandenburg, die auf Landesebene im Land Brandenburg tätigen Dach- und Fachorganisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie nach BbgWBG anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung, die zum Stichtag 31. Dezember 2022 durch das MBJS gefördert wurden,
  • Träger der Netzwerke „Gesunde Kinder“ und der anerkannten Landeskoordinierungsstelle des Netzwerkes Gesunde Kinder,
  • die durch das MBJS anerkannten und durch das MBJS geförderten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und
  • der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) a) für Sportvereine, Sportverbände, gemeinnützige GmbH sowie Träger von Sportanlagen in anderer Rechtsform, sofern sich die Sportanlagen im Land Brandenburg befinden, b) für eigene Sportanlagen des LSB im Land Brandenburg und c) für das Haus des Sports in Potsdam und für das Sport- und Bildungszentrum Lindow, das von der Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) gGmbH betrieben wird. 

Zur Anstragsstellung

Der verbindliche Antrag nebst Anlage sowie die Erklärung über beantragte und erhaltene Kleinbeihilfen sind als Download abrufbar. 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 04.09.2023

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