Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Das Inklusive Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (IKJHG) zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in Deutschland besser zu unterstützen. Durch die Reform des SGB VIII sollen Barrieren abgebaut und Hilfesysteme vereinheitlicht werden, um allen jungen Menschen gleiche Chancen auf Förderung und Teilhabe zu bieten. Die Lebenshilfe nimmt dazu Stellung.

07.10.2024

Der Verband für Menschen mit Behinderung begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, zu dem es am 8. Oktober 2024 eine Anhörung von Expert*innen im Familienministerium gibt.

Nach einem langjährigen Prozess liegt nun endlich ein Referentenentwurf vor, der die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Entwurf, fordert aber auch Nachbesserungen. Das will sie am 8. Oktober 2024 bei der Anhörung von Expert*innen im Familienministerium deutlich machen. 

„Wir sehen in dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. Auf keinen Fall darf die Verabschiedung des Gesetzes weiter auf die lange Bank geschoben werden, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen“, 

sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

In ihrer Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Kinder- und Jugendinklusionsgesetzes (IKJHG) hebt die Lebenshilfe hervor, dass damit bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung unter dem neuen Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe zusammengeführt werden. Das Jugendamt wird so allein zuständig für Kinder mit und ohne Behinderung. Das trägt entscheidend dazu bei, bestehende Schnittstellenprobleme zu überwinden und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien künftig Leistungen aus einer Hand erhalten.

Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe die Abschaffung der Kostenbeitragspflicht für ambulante Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen ein bedeutender Fortschritt. Dies ermöglicht, Assistenzleistungen in Freizeit- und anderen Lebensbereichen ungehindert in Anspruch zu nehmen. 

Dennoch sieht die Lebenshilfe an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So muss es für Leistungserbringer*innen ambulanter Leistungen zwingend einen Anspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geben. Außerdem fordert der Verband, dass für alle Streitfälle der Kinder- und Jugendhilfe künftig die Sozialgerichte zuständig sein sollen.

Weitere Informationen

Stellungsnahme des Lebenshilfe e.V. zum IKJHG-Entwurf (PDF: 449 KB)

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.10.2024

Redaktion: Zola Kappauf