Deutsches Kinderhilfswerk
Nachbesserungsbedarf beim Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Haushaltsentwurf des Familienministeriums bleibt hinter den Erwartungen zurück und verschärft durch Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss und Kindersofortzuschlag die Kinderarmut. Auch Demokratieförderung und Jugendhilfe leiden unter Mittelkürzungen. Positive Ansätze gibt es bei Bildungsinfrastruktur. Das Kinderhilfswerk fordert ein Umdenken.
14.09.2026
Der geplante Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Erfordernissen für eine zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendpolitik nicht gerecht. „Der Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bleibt insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Die geplanten Einsparungen zum Vorjahresansatz um rund 1,2 Milliarden Euro werden in mehreren Bereichen für Familien und Kinder zu Einschränkungen führen. So werden die vorgesehenen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und die geplante ersatzlose Streichung des Kindersofortzuschlags insbesondere die Situation vieler von Armut betroffener Familien und ihrer Kinder verschlechtern. Zusammen mit den im Haushalt des Bundesbauministeriums geplanten Einschnitten beim Wohngeld wird sich die Kinderarmut in Deutschland dadurch weiter verschärfen. Gerade bei der Bekämpfung von Kinderarmut braucht es endlich ein haushaltspolitisches Umdenken, das dieser Entwicklung entgegensteuert und nicht weitere Einsparungen vorsieht“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Es ist ein mehr als deutliches Warnsignal, wenn nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes die Armutsgefährdungsquote von Menschen in Haushalten von Alleinerziehenden in Deutschland mehr als doppelt so hoch ist wie die von Menschen in Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern. Auch vor diesem Hintergrund sind die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Wohngeld oder der Wegfall des Kindersofortzuschlags besonders kritisch. Insbesondere betroffen sind dabei die Kinder. Aus unserer Arbeit im Kindernothilfebereich oder unseren Projekten zur Armutsprävention wissen wir: Bereits jetzt ist der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung oder den Verzicht auf Freizeitangebote, wie Sportvereine und außerschulische Bildung aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit weitreichenden Konsequenzen für sie selbst, aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, nach der alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit haben“, so Lütkes weiter.
„Auch die geplanten Kürzungen der Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein falsches Signal. Gerade aktuell wäre ein deutlicher finanzieller Aufwuchs beispielsweise des Programms ‚Demokratie leben!‘ notwendig, um antisemitischen und rassistischen Tendenzen in der Gesellschaft entgegenzutreten. Gleiches gilt für den Kinder- und Jugendplan des Bundes, für den im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der Mittel in Aussicht gestellt wurde, die sich aber im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht zeigt”, sagt Anne Lütkes.
Lütkes begrüßt zugleich einzelne positive Ansätze des Haushaltsentwurfs, etwa die zusätzlichen Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur über das Sondervermögen ‚Infrastruktur und Klimaneutralität‘ sowie für die digitale Bildungsinfrastruktur.
„Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten möglich ist. Zugleich wird hier erneut deutlich, warum die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz so wichtig ist. Nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Vorrangstellung des Kindeswohls, wie in der UN-Kinderrechtskonvention bereits erfolgt, müssten die Belange von Kindern und Jugendlichen auch in der Haushaltspolitik wesentlich stärker berücksichtigt werden“, so Anne Lütkes abschließend.
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