Kindergesundheit

Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Entscheidung der Bundesregierung zum Rauchverbot in Autos

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, kein Rauchverbot in Autos zum Schutz von Kindern und Schwangeren einzuführen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken sei ein solches Verbot möglich. Andere Länder haben bereits entsprechende Gesetze, die das Rauchen in Autos bei Anwesenheit von Kindern verbieten, erfolgreich umgesetzt.

17.11.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die Ablehnung der Bundesregierung, zum Schutz von Kindern und Schwangeren vor den Gefahren des Passivrauchens ein Rauchverbot in Autos einzuführen. 

„Die Bundesregierung versteckt sich bei diesem Thema hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schon vor mehr als zehn Jahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also kann in diesem Bereich vom Bundesgesetzgeber gehandelt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, dass die Bundesländer prüfen könnten, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen, ist nicht praktikabel“, 

betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir diskutieren über diesen Bereich des Kinderschutzes schon viel zu lange, denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Es braucht zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens eine klare gesetzliche Regelung. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits normiert. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit vielen Jahren ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Deshalb muss Schluss sein mit den Diskussionen und das Bundesnichtraucherschutzgesetz schleunigst ergänzt werden, wohl wissend, dass eine solche Gesetzesänderung kein Allheilmittel ist, aber ein wichtiger Mosaikstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“, 

sagt Holger Hofmann.

Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter. 

Redaktion: Uwe Kamp