Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Ergebnisse der Baurechtsnovelle enttäuschend
Die Ergebnisse der Novellierung des Baugesetzbuches (25.04.2013) sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr enttäuschend. Das Deutsche Kinderhilfswerk hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher im Baurecht zu verankern.
25.04.2013
„Mit der heute beschlossenen Änderung wird sich in der Realität der Städteplanung kaum etwas ändern. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, das Kindeswohl und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen Leitlinie in der Stadtgestaltung werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die jetzt verabschiedete Formulierung, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit bei Planungsfragen sind, ist hinsichtlich einer kinderfreundlichen Stadtgestaltung wenig zielführend. Hier verschenkt der Gesetzgeber eine Möglichkeit, Deutschland ein Stück kinderfreundlicher zu machen. Kinder- und Jugendpolitik muss als Querschnittspolitik gesehen werden und sich auch im Baurecht widerspiegeln“ so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Baurecht als Qualität wahrgenommen werden. Im Selbstverständnis von Verwaltung und Politik sollte die Haltung entwickelt werden, dass Beiträge der Kinder und Jugendlichen als kreativer Impuls zu verstehen sind. Das Wissen um die positive Wirkung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen an Bauplanungen, Stadtentwicklung und Spielorten ist mittlerweile vorhanden. Mit dem Modellprojekt „Kinderfreundliche Stadtgestaltung“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk zahlreiche erfolgreiche Projekte begleitet. Es lassen sich dadurch zuverlässige Aussagen über die Anforderungen von Kindern und Jugendlichen, ihr Mitwirkungspotenzial, die bevorzugten Beteiligungsformen und die Nutzung der bestehenden Angebote treffen.
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