Deutsches Kinderhilfswerk

Einführung eines antragslosen Kindergeldes wichtiger erster Schritt zur Entlastung von Eltern

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026 die Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform ist ein erster Schritt, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und wird damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben.

24.09.2026

Zugleich kritisiert das Deutsche Kinderhilfswerk, dass nicht alle Familien, deren Kinder in Deutschland geboren werden, von diesem neuen Verfahren profitieren werden, da das antragslose Kindergeld zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen wird und das neue Verfahren zudem nur dann zur Anwendung kommt, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Es wird geschätzt, dass so lediglich 40 Prozent der jährlichen Kindergeldanträge verzichtbar werden.

„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als bedenklich sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen.. Die Herausforderungen einer rechtssicheren Auszahlung bei dieser Personengruppe sind nachvollziehbar. Es darf jedoch nicht sein, dass deshalb alle nichterwerbstätigen Eltern über einen Kamm geschoren werden. Wo die notwendigen Daten bereits zweifelsfrei vorliegen, muss das antragslose Verfahren auch ihnen offenstehen. Denn gerade Kinder in Familien ohne Erwerbseinkommen sind besonders auf eine schnelle und unbürokratische Auszahlung des Kindergeldes angewiesen“, 

betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes noch viele Jahre auf sich warten lässt“, 

so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.

Redaktion: Uwe Kamp