Weltkindertag 2025
BVkE fordert, Rechtsposition von Kindern und jungen Menschen zu stärken
Der BVkE fordert anlässlich des Weltkindertags die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Kinder seien laut BVkE Träger aller Grundrechte, deren besondere Schutzbedürftigkeit jedoch nicht ausreichend berücksichtigt werde. Eine solche Aufnahme stärke ihre Rechte und sichere Generationengerechtigkeit.
13.10.2025
Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) versteht sich als Anwalt und Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien in Staat und Gesellschaft. In einer alternden Gesellschaft, in der junge Menschen einerseits zunehmend zum „knappen Gut” werden und gleichzeitig noch immer zu wenig Gehör finden, ist es umso bedeutsamer ihre Rechtsposition zu stärken, dafür einzutreten, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden.
Anlässlich des Weltkindertags am 20. September möchten wir als BVkE die Aufmerksamkeit auf ein zentrales Anliegen lenken: die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der BVkE unterstreicht in seiner aktuellen Position, dass Kinder von Geburt an Träger aller Grundrechte sind. Gleichzeitig spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz- und Förderbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte im Verfassungstext – in Orientierung an die UN-Kinderrechtskonvention – würde ihre Grundrechtsposition stärken und ihrer umfassenden Verwirklichung den notwendigen politischen und rechtlichen Nachdruck verleihen.
Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, verweist insbesondere auf die Rechte von Kindern, die in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden:
„Kinder ohne elterliche Fürsorge, Kinder aus belasteten Familiensystemen oder geflüchtete Minderjährige - für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Rechte nicht nur implizit anerkannt, sondern sichtbar und verbindlich im Grundgesetz verankert sind.”
Um die Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, Beteiligung und Schutz nachhaltig zu sichern, müssen die Rechte von Kindern und jungen Menschen im Rahmen des gesellschaftspolitischen Generationenvertrags – insbesondere in der Rentenpolitik und im verbindlichen Rahmen für einen generationengerechten Klimaschutz – durch transparente und gerechte Mechanismen konkretisiert und nachvollziehbar ausgestaltet werden.
Generationengerechtigkeit beginnt damit, Kinder umfassend als eigenständige Träger*innen von Rechten zu sehen, ihre Zukunft auch als Zukunft der Allgemeinheit zu verstehen und diese als politische Priorität zu begreifen.
Weitere Informationen zu den BVkE Positionen:
Quelle: Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) vom 19.09.2025
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