Jugendpolitik
Bundesrat stimmt für Führerschein mit 15
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die befristete Ausnahme-Regelung zum Moped-Führerschein mit 15 regulär im Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung verankert wird. Dadurch kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es das Mindestalter für den Mopedführerschein generell von 16 auf 15 Jahre herabsetzt.
05.12.2019
Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich über das Ergebnis sehr erfreut. Landesinfrastrukturminister Christian Pegel: „In Mecklenburg-Vorpommern haben wir uns bereits am Modellversuch beteiligt, weil es uns ein großes Anliegen ist, die Mobilität der jungen Menschen vor allem im ländlichen Raum zu erhöhen.“
Nach der positiven Entscheidung des Bundesrats kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es das Mindestalter für den Mopedführerschein generell von 16 auf 15 Jahre herabsetzt. Christian Pegel betont: „Diese Chance werden wir so schnell wie möglich ergreifen, damit der noch bis Frühjahr 2020 laufende Modellversuch auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns nahtlos in geltendes Recht übergehen kann.“
Mehr Mobilität der jungen Menschen
Der Minister begründet: „Vor allem im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Jugendliche unabhängig von anderen auch längere Strecken zurücklegen können. Der Modellversuch hat gezeigt, dass er mehr Mobilität der jungen Menschen ermöglichen kann – und die Jugendlichen verantwortungsbewusst mit der Chance umgehen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Mopedführerscheinprüfungen mit dem Herabsetzen des Mindestalters deutlich angestiegen. Erste Auswertungen des Modellversuchs haben auch ergeben, dass sich der Mopedführerschein mit 15 nicht negativ auf die Sicherheit auswirkt – weder die der jungen Mopedfahrer noch die der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.2019
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