Kindergrundsicherung
Bündnis fordert einen echten Systemwechsel
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt die Pläne der Bundesregierung für eine Kindergrundsicherung, benennt jedoch in seiner aktuellen Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung sei eine grundlegende Reform, die Umsetzung müsse sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess müsse gewährleistet sein.
17.03.2022
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und fordert einen echten Systemwechsel in der Familienförderung.
Kinderarmut bekämpfen und Familien stärken
„Mit der Kindergrundsicherung steht eine große Reform an. Jetzt besteht endlich die Chance, Kinderarmut wirksam abzubauen und die Familienförderung gerechter zu machen. Diese Ziele müssen auch bei der anstehenden Umsetzung im Blick bleiben. Denn weiterhin wächst mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen. Wir haben die klare Erwartung, dass es bei der Umsetzung einen starken politischen Willen für eine große Reform gibt“, sagt Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes und Bündnissprecher.
Der aktuell diskutierte Sofortzuschlag könne dabei nur eine Übergangslösung sein, bei der Höhe und dem Kreis der Anspruchsberechtigten müsse aber noch kurzfristig nachgesteuert werden. Alle armutsbetroffenen Kinder müssten jetzt schon mit einer substanziellen Unterstützung erreicht werden.
Neuberechnung des Existenzminimums nicht nach Kassenlage
In seiner Stellungnahme betont das Bündnis, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet sein muss, dass sie Kinder tatsächlich aus der Armut holt, viele Leistungen bündelt sowie gleichzeitig automatisch und unbürokratisch jedes Kind erreicht.
„Kinderarmut bekämpft man auch mit Geld. Deshalb wird es auch maßgeblich von der Höhe der Kindergrundsicherung abhängen, ob sie Kinder aus der Armut holt. Die im Ampel-Koalitionsvertrag verankerte Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums ist daher entscheidend. Die kindlichen Bedarfe müssen besser abgedeckt werden als bisher. Ich rate der Bundesregierung sehr, im jetzt anstehenden Vorbereitungsprozess zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung auf die Kompetenz der zivilgesellschaftlichen Akteure zurückzugreifen,“ sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator.
Die vollständige Stellungnahme des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG sowie weitere Informationen finden sich unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 16.03.2022
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