Ganztagsbildung
Brandenburg: Neues Programm gegen Schulverweigerung gestartet
Das neue ESF-Programm "Projekte Schule/Jugendhilfe 2020" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 7. - 9. Jahrgangsstufen und soll entstehender Schulverweigerung möglichst frühzeitig entgegen treten.
08.12.2015
Das Programm "Projekte Schule/Jugendhilfe 2020" wird in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe umgesetzt und aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des Landes finanziert. Bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 stehen dafür insgesamt 19 Mio. Euro aus dem ESF zur Verfügung. Es baut auf den Erfahrungen eines bisherigen Programms auf, das sich nur an Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe richtete.
Mit der neuen Ausrichtung des Programms auch auf die Jahrgangsstufen 7 und 8 können bereits jüngere Schülerrinnen und Schüler ein gezieltes Angebot erhalten. Dabei geht es darum, möglichst frühzeitig auf erste Auffälligkeiten oder Gefährdungen reagieren zu können, um so einen erfolgreichen Schulbesuch abzusichern.
Von insgesamt 140 Oberschulen und Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft wurden nach einem Bewerbungsverfahren Projekte an 28 Schulen (siehe Anlage) im gesamten Land Brandenburg zur Förderung ausgewählt (jeweils 14 in Jahrgangsstufe 7/8 und in Jahrgangsstufe 9). Insgesamt sollen pro Schuljahr etwa 500 Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler, für die ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, für einen begrenzten Zeitraum von maximal 6 Monaten ein besonderes Lernangebot in einer Lerngruppe (12-er Gruppe). Es liegt in Verantwortung der Schule und wird durch sozialpädagogische Angebote eines freien Trägers der Jugendhilfe ergänzt. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an diese Maßnahme ihre Schullaufbahn in ihrer Klasse erfolgreich fortsetzen können.
In der Jahrgangsstufe 9 wird der in der alten Förderperiode der Jahre 2007 - 2013 erfolgreich erprobte konzeptionelle Ansatz fortgeführt: Jugendliche mit verfestigtem schulverweigerndem Verhalten, die durch die Regelangebote der Schule nicht mehr erreicht werden und der Schule bereits regelmäßig über einen längeren Zeitraum bzw. gänzlich fernbleiben, werden während des gesamten Schuljahres an einem anderen Lernort in einer Lerngruppe (12-er Gruppe) unterrichtet und sozialpädagogisch betreut. Auch hier liegt der Unterricht in der Verantwortung der Schule. Die sozialpädagogischen Angebote erfolgen durch einen freien Träger der Jugendhilfe. Ziel ist, dass sie im Projekt ihre Vollzeitschulpflicht erfüllen mit der Option, einen Schulabschluss/die Berufsbildungsreife zu erlangen.
Bildungsminister Günter Baaske: "Schulverweigerung ist kein massives Problem, aber es gibt Einzelfälle, um die wir uns natürlich kümmern. Wir dürfen sie nicht zurücklassen. Es geht um Monate, die für den weiteren Lebensweg entscheidend sind. Es ist wichtig, die Ursachen zu finden: Trennung der Eltern, fehlende stabile Bezugspersonen, Stress zu Hause, Mobbingopfer in der Schule, schlicht Unlust oder vielleicht auch Liebeskummer.
Eine detaillierte Übersicht aller am Projekt "Schule/Jugendhilfe 2020" beteiligten Träger und Schulen ist auf der <link http: www.mbjs.brandenburg.de sixcms detail.php bb1.c.425572.de external-link-new-window esf-programm schule jugendhilfe>Webseite des MBJS des Landes Brandenburg zu finden.
Quelle: Brandenburgerisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 03.12.2015.
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