Förderinformationen
Bildungsprämie des BMBF startet am 1. Juli 2014 in eine neue Runde
Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erreicht immer mehr Menschen. Seit Start des Bundesprogramms im Herbst 2008 wurden über 250.000 Prämiengutscheine ausgegeben. Für die neue Förderrunde, die vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 läuft, plant das BMBF die Ausgabe von rund 280.000 weiteren Prämiengutscheinen.
23.05.2014
Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten. Insbesondere sollen diejenigen für eine Weiterbildung gewonnen werden, die bisher aus finanziellen Gründen darauf verzichtet haben. Insgesamt stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
"Die große Resonanz zeigt, dass wir mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie ins Schwarze getroffen haben: Es ist den Menschen ein Bedürfnis, sich beruflich zu entwickeln und weiterzubilden", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Durch Lebenslanges Lernen kann sich jeder Mensch neue Möglichkeiten im Berufsleben erarbeiten".
In der neuen Runde fördert das BMBF Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1.000 Euro nicht überschreiten darf. Die Erfahrungen aus den vorangegangenen beiden Förderphasen haben gezeigt, dass in diesem Preissegment die höchste Nachfrage von Weiterbildungsinteressierten besteht: Der durchschnittliche Wert der Prämiengutscheine beträgt rund 350 Euro.
Ein weiteres Element des Bundesprogramms ist das Weiterbildungssparen. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Bildungsprämie und zu den förderfähigen Weiterbildungsangeboten gibt es unter: www.bildungspraemie.info
Quelle: BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 23.05.2014
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