Brandenburg

Änderung der Kita-Personalverordnung für mehr Spielraum beim Personaleinsatz

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung in Brandenburg gehört auch die befristete Änderung der Kita-Personalverordnung. Diese soll für mehr Spielraum beim Personaleinsatz, vor allem vor dem Hintergrund des Krieges gegen die Ukraine und der in Deutschland ankommenden Geflüchteten, sorgen.

10.06.2022

Jugendministerin Ernst:

„Die aktuelle Situation in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Kinder, die aus der Ukraine nach Brandenburg kommen, können einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten ist. Die Anpassungen in der Kita-Personalverordnung stärken die Spielräume der Kitaträger und stellen somit einen wichtigen Schritt dar, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs und die Träger der Kindertagesstätten bei der Betreuung von ukrainischen Kinder zu unterstützen.“

Hier die Änderungen im Einzelnen

  • Der Dispositionsspielraum der Einrichtungsträger beim Einsatz seines Personals wird von bisher fünf auf zehn Prozent erhöht. Dadurch können kurzfristig mehr Plätze zur Verfügung stehen; nimmt der Bedarf ab, kann der Einrichtungsträger den Personaleinsatz entsprechend anpassen.
  • Außerdem können durch die Änderung der Personalverordnung Kräfte ukrainischer Nationalität zur Ergänzung des fachlichen Profils der Kita zur Betreuung von Kindern aus der Ukraine, mit einem Anteil bis zu 100 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangs auf das notwendige pädagogische Personal angerechnet werden. Damit erhalten ukrainische Fachkräfte einen leichteren Zugang zur Kindertagesbetreuung und können so auch zur Betreuung von ukrainischen Kindern beitragen. Zugleich wird ein Anreiz dafür geschaffen, Kinder aus der Ukraine in die Betreuung aufzunehmen. Durch diese Änderungen wird zudem die Finanzierung des zusätzlichen Personals aus der Ukraine sichergestellt.
  • Zur Vereinfachung des Verfahrens genügt es, wenn der Einrichtungsträger den Einsatz dieser Kräfte 14 Tage vor Arbeitsbeginn der Erlaubnisbehörde im MBJS anzeigt. Das Ministerium wird zur weiteren Unterstützung der Einrichtungsträger entsprechende Meldeformulare zur Verfügung stellen.
  • Die Erlaubnisbehörde kann binnen eines Monats nach Vorlage der Anzeige der Anrechnung auf das notwendige pädagogische Personal widersprechen, z.B wenn es keine Kinder aus der Ukraine in der Einrichtung gibt oder zweifelhaft ist, ob die Kraft persönlich und gesundheitlich geeignet ist oder nicht nur eine Ergänzung des Profils vorliegt (kein ausgewogenes Fachkräfteverhältnis).

Ein aufwendigeres Antragsverfahren für die Einrichtungsträger wird dadurch vermieden.

  • Der zulässige Einsatz von Unterstützungskräften wird bis zum 31. Juli 2023 verlängert und er ist nicht mehr abhängig von einer Infektionslage. Die Regelung eines festen Geltungszeitraums erhöht die Rechtssicherheit der Einrichtungsträger beim Abschluss von Arbeitsverträgen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 07.06.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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