Gesundheit
BAG Mehr Sicherheit warnt vor Verlockungen von E-Zigaretten für Kinder
Nach Ansicht der BAG Mehr Sicherheit für Kinder ähnelt das Verpackungsdesign von E-Zigaretten dem von Süßigkeiten und Sorten wie "Tutti Frutti" oder "Schokolade" verleiteten Kinder und Jugendliche dazu, E-Zigaretten für unbedenklich zu halten und sie "ruhig einmal" auszuprobieren.
10.12.2014
Auf den Abbildungen sind bunte Früchte zu sehen, die von Texten angepriesen werden, die Harmlosigkeit des Produktes oder sogar Gesundheit, suggerieren; z. B. "... frische fruchtige Himbeere, die eine leicht säuerliche kernige Note mitbringt".
Die Elektrische Zigarette ist auf dem Vormarsch. Für viele Raucher ist sie eine attraktive Alternative zur klassischen Zigarette, weil sie häufig an Orten mit Rauchverbot geraucht bzw. verdampft und inhaliert werden darf. Verdampft werden dabei sogenannte Liquids, aromatisierte Flüssigkeiten, denen Nikotin zugesetzt werden. Diese Liquids werden zumeist über das Internet vertrieben und gekauft. Sie sind mit vielen verschiedenen Geschmäckern, in unterschiedlichen Packungsgrößen und Nikotinkonzentrationen erhältlich. Das Deutsche Krebsforschungsinstitut hat in einer jüngst veröffentlichten Studie die Werbestrategien zu E-Zigaretten näher untersucht. Die Ergebnisse sind für Kinder und Jugendliche katastrophal.
Die Werbung für E-Zigaretten ist in Deutschland noch nicht reguliert. Erst im Frühjahr 2016 wird sie den gleichen Restriktionen unterworfen werden wie Tabakwerbung. Aber selbst dann wird es (wie für Tabakprodukte) noch möglich sein, mit großflächigen Plakaten, auf Festivals und am Verkaufsort zu werben. Ausreichend Gelegenheit also, gerade jung Erstkonsumenten gezielt zu einem gesundheitlich bedenklichen Produkt zu locken.
Aber auch kleinere Kinder sind in besonderem Maße gesundheitlich gefährdet, denn die Liquids enthalten in der Regel 6 bis 26mg/ml Nikotin. Sie sind hochgradig giftig, wenn sie geschluckt werden oder Kinder mit ihnen in Berührung kommen. Die Nachfüllkartuschen sind in Verpackungsgrößen von 5-200 ml (!) pro Flasche erhältlich. Kommen sie in Kinderhände, ist die Verlockung groß, die fruchtigen, bunten Flaschen in den Mund zu nehmen oder die Flüssigkeit gar zu trinken.
Liquids sind nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel, die den strengen Richtlinien des Arzneimittelgesetzes unterliegen, sondern Genussmittel und damit z. B. weiterhin frei verkäuflich. Als Arzneimittel wäre eine Sicherung der Verpackung durch einen kindergesicherten Verschluss verbindliche Vorschrift. Trotz dieser eindeutigen Klärung durch das Gericht befinden sich die nikotinhaltigen Flüssigkeiten dennoch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone, denn es ist noch nicht geklärt, ob sie als Chemikalie eingestuft werden und damit wiederum anderen Kennzeichnungs- und Sicherungsregeln unterliegen.
Als Mitglied der Vergiftungskommission des Bundesinstituts für Risikobewertung wird die BAG dieses Thema weiter auf die Agenda setzen und sich so für die Gesundheit und Sicherheit von Kindern einsetzen.
Quelle: Newsletter 2014/4 der BAG Mehr Sicherheit für Kinder vom 8.12.2014
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