Mecklenburg-Vorpommern
Ausgaben für Kindertagesförderung auf Rekordhöhe


In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.
22.03.2023
2020 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.
„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht. Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“,
sagte Bildungsministerin Oldenburg.
Verbesserung der Qualität der Kindertagesförderung geplant
Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. Die Bildungsministerin plant dafür bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Hierfür sollen die Gruppen kleiner werden, ein Mindestpersonalschlüssel eingeführt werden und eine breit angelegte Fachkräfteoffensive starten. Ebenso ist eine Verbesserung der pädagogischen Anleitung der Auszubildenden geplant.
Verbesserung des Fachkräfteschlüssels
Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.
„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“,
sagte Oldenburg.
Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern vom 10.03.2023
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