Recht
Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert mehr Reisefreiheit für Flüchtlingskinder
Spiel, Spaß, Sport, sich erholen, nette Leute kennenlernen, Freundschaften schließen und neue Länder entdecken - für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten ein selbstverständliches Jahreshighlight. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW weist darauf hin, dass Flüchtlingskindern diese Erfahrungen jedoch aufgrund besonderer aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen nicht ohne weiteres offen stünden.
06.04.2011
Zwar sei seit Ende 2010 in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Residenzpflicht“ aufgehoben, sodass Flüchtlingskinder sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen erlaubnisfrei aufhalten dürften, allerdings unterlägen Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland weiterhin Einschränkungen.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Der Verband beruft sich UN-Kinderrechtskonvention, nach der beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen soll. So fordere Artikel 31 der Konvention von den Vertragsstaaten der UN, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Ausländerbehörden könnten auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Dadurch werde zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich.
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