Rheinland-Pfalz

Änderungen in der Ausführungsverordnung des Kita-Gesetzes

Mit zwei Änderungen in der Ausführungsverordnung des Kita-Gesetzes in Rheinland-Pfalz wird zum einen der Einsatz von Vertretungskräften über einen Zeitraum von sechs Monaten weiter ermöglicht. Zum anderen hat das Land in der Verordnung die Regelung angepasst, nach der immer zwei pädagogische Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig anwesend sein müssen, etwa auch in weniger stark besuchten Randzeiten.

27.09.2022

Mit den Änderungen wird zum einen der Einsatz von Vertretungskräften über einen Zeitraum von sechs Monaten weiter ermöglicht. Diese Maßnahme ist nun bis zum Jahr 2028 möglich, bislang galt dies nur bis 31. März 2023.Voraussetzung dafür ist, dass keine ausgebildete Fachkraft gefunden werden kann, um die Stelle zu besetzen. Gut eingearbeitete Vertretungskräfte können somit weiterhin beschäftigt werden, um das Betreuungsangebot aufrechterhalten zu können.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig:

„Wer Spaß an der Arbeit mit den Kleinen in der Kita hat, den möchten wir allerdings dazu motivieren, die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu absolvieren. Besonders interessant ist dabei die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung, bei der die Auszubildenden unmittelbar in der Praxis eingesetzt werden und eine Vergütung erhalten. Perspektivisch ermöglicht die Ausbildung ihnen so, auch verantwortungsvollere Tätigkeiten zu übernehmen, mehr Einsatzfelder kennenzulernen und eine höhere Vergütung zu bekommen.“

Betreuung muss trotz Ausnahmeregelung sichergestellt sein

Zum anderen hat das Land in der Verordnung die Regelung angepasst, nach der immer zwei pädagogische Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig anwesend sein müssen, etwa auch in weniger stark besuchten Randzeiten. In begründeten Ausnahmefällen soll von dieser Regelung abgewichen werden können, beispielsweise wenn es sich um besonders kleine Einrichtungen handelt oder andernfalls die Notwendigkeit besteht, die Öffnungszeiten einzuschränken. Es muss dabei sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person gleichzeitig anwesend ist, die die Voraussetzungen der Fachkräftevereinbarung erfüllt. Das sind beispielsweise pädagogische Fachkräfte in Assistenz, profilergänzende Kräfte oder Kräfte, die nach Konzeption des Sozialraumbudgets auch im pädagogischen Alltag der Kita eingesetzt werden.

Hubig bekräftigt:

„Mit den beschlossenen Änderungen setzen wir zwei Punkte um, die insbesondere aus der Praxis als Wunsch an uns herangetragen wurden – das entspricht auch unserem Verständnis von der Verantwortungsgemeinschaft Kita. Gemeinsam mit den Trägern, den Eltern- sowie den Personalvertretungen, den Gewerkschaften und den Praktikerinnen und Praktikerinnen wollen wir dafür sorgen, dass unsere Kitas bestmöglich aufgestellt sind. Dazu gehört auch, dass wir im gemeinsamen Aktionsforum Fachkräftesicherung und -gewinnung weitere kurz-, mittel- und langfristige Lösungen erarbeiten, um genügend Personal für unsere Kitas gewinnen zu können.“

Das Land hat in den vergangenen Jahren unter anderem bereits die berufsbegleitende Ausbildung verstetigt und so ein attraktives Ausbildungsmodell geschaffen, die Zahl der Ausbildungsplätze enorm erhöht, die Kitas mit der neuen Fachkräftevereinbarung für andere Professionen und multiprofessionelle Teams geöffnet und mit dem neuen Gesetz Zeit für die Anleitung von Azubis und Studierenden verankert.

Die Ministerin sagte abschließend:

„Von einem Personalzuwachs profitieren insbesondere die Kinder, aber auch die bestehenden Fachkräfte, die durch die Kolleginnen und Kollegen entlastet werden. Mit dem neuen Kita-Gesetz haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass insgesamt mehr Personal im Kita-System eingesetzt werden kann. Nach dem Übergang zum neuen Gesetz sind rund 1.600 Stellen mehr im System.“

Quelle: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz vom 14.09.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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