Recht

§ 219a: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalition

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Rechtsausschuss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Die Anhörung findet bereits am kommenden Montag (18.02.2019) von 14.00 bis 16.00 Uhr in Berlin statt.

15.02.2019

Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf (19/7693; PDF, 563 KB) zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vorgelegt. Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), wonach auch die Information darüber strafbar sein kann. Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, könne es daher heute problematisch sein, Informationen über Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heißt es in dem Entwurf.

Ziel des Entwurfs sei daher die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Gleichzeitig solle das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Vorgeschlagene Lösung

Laut Entwurf soll der Paragraf 219a in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis - insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt - auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem solle durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Liste enthalte auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden.

Der Gesetzentwurf steht am Freitag (15. Februar 2019) auf der Tagesordnung des Bundestages. Abgeordnete von Union und SPD verwiesen auf die Notwendigkeit, das bereits lange andauernde parlamentarische Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Mit dem Kompromiss könne jetzt Rechtssicherheit geschaffen werden. Vertreter von FDP, Grünen und Linken, deren Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Paragrafen 219a mit den Stimmen der Koalition erneut von der Tagesordnung gestrichen wurden, mahnten dagegen ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Anhörung an. Die Linke warf der Koalition vor, das Verfahren im Hau-Ruck-Verfahren durchziehen zu wollen.

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD und der noch nicht vorliegende wortgleiche Geseetzentwurf der Bundesregierung sind am Montag, 18. Februar 2019, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Weitere Informationen sowie organisatorische Hinweise sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages verfügbar.

Quelle: Deutscher Bundestag - hib - heute im bundestag Nr. 160 vom 13.02.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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