Flucht und Migration
Schweizer Bundesrat befürwortet parlamentarische Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen"
Der Bundesrat hat in einer am 21. Januar verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" befürwortet.
27.01.2015
Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können.
Gemäß der Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wird vorausgesetzt, dass die einbürgerungswillige Person in der Schweiz geboren und integriert ist. Außerdem muss sie über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügt. Zudem müssen auch die Eltern und Großeltern eng mit der Schweiz verbunden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden. Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation werden somit nicht automatisch Schweizer oder Schweizerin bei Geburt in der Schweiz. Insofern unterscheidet sich der Kommissionsvorschlag von einer Vorlage des Bundes aus dem Jahr 2001, die in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 abgelehnt wurde.
Das in der Schweiz geltende Bürgerrechtsgesetz enthält für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation bis heute keine speziellen Einbürgerungserleichterungen. Auch im Rahmen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, der die eidgenössischen Räte am 20. Juni 2014 zugestimmt haben, wurde mit Blick auf die anhängige parlamentarische Initiative auf die Einführung von Einbürgerungserleichterungen verzichtet.
Der Kommissionsvorschlag schafft zudem die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Regelung der unterschiedlichen Einbürgerungserleichterungen in den Schweizer Kantonen. Den Kantonen steht es derzeit frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen für die dritte Ausländergeneration vorzusehen, was in der Praxis zu unterschiedlichen Regelungen führte. Die SPK-N weist hier neu die Regelungskompetenz dem Bund zu. Mit einer landesweit einheitlichen Regelung für die dritte Ausländergeneration können bisherige Rechtsungleichheiten beseitigt werden.
<link http: www.ejpd.admin.ch dam data bfm aktuell news stgn-br-d.pdf _blank external-link-new-window zur website des eidgenössischen justiz- und polizeidepartements mit der stellungnahme>Die Stellungnahme des Bundesrates finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartemtents (PDF-Datei, 68 KB).
Quelle: <link https: www.news.admin.ch message _blank external-link-new-window zur website der schweizerischen hier: schweizer>Schweizerische Eidgenossenschaft, Staatssekretariat für Migration
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