Caritas

Recht auf Schuldnerberatung für alle gefordert

In über einem Drittel der Caritas-Schuldnerberatungsstellen ist der Andrang schon jetzt größer als im Vorjahr. Aber nicht alle haben nach aktueller Rechtslage Anspruch auf Schuldnerberatung – die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung ist oft den Menschen vorbehalten, die Sozialleistungen beziehen. Die Caritas fordert daher, das Recht auf Schuldnerberatung auszuweiteten sowie eine bessere Finanzierung des Angebots.

20.10.2020

37% der Caritas-Schuldnerberatungsstellen erleben in diesem Herbst mehr Zulauf als im vergangenen Jahr. Das ist das Ergebnis einer Erhebung, die der Deutsche Caritasverband in der ersten Oktoberwoche (5. bis 9. Oktober 2020) durchgeführt hat. In 43% der teilnehmenden Stellen ist die Auslastung gleichgeblieben.

Gefragt wurden die Beratungsstellen auch, in welchem Maße sie bestimmte Zielgruppen beraten. Über 12% der teilnehmenden Beratungsstellen zählten unter den Ratsuchenden „viele“ (über 10% der Fälle), die einen Minijob-Zuverdienst verloren haben; Soloselbständige machten in 4% der Beratungsstellen über 10% der Klientinnen und Klienten aus, in 28% der Beratungsstellen bis zu 5%. In 8% der Beratungsstelle repräsentierten Personen in Kurzarbeit über 10% der behandelten Fälle, in 36% waren unter der Ratsuchenden „einige“ von ihnen. Minijobber, Personen in Kurzarbeit und Soloselbständige haben vor Corona nicht oder kaum die Dienste der Schuldnerberatung in Anspruch genommen.

In etwa einer von fünf Beratungsstellen (19%) betreffen über 10% der Anliegen Corona-Hilfen wie das erhöhte Kindergeld: Überschuldete Menschen versuchen, diese vor der Pfändung zu schützen.

Noch nicht die ganze Geschichte

„Ganze Branchen wie die Gastronomie, der Messebau, die Kultur liegen brach. Jobs, insbesondere Nebenjobs, fallen weg. Das Risiko von Verschuldung wächst und damit auch das Armutsrisiko. Das trifft auch zahlreiche Menschen, die zuvor in gesicherten Verhältnissen lebten“, analysiert Caritas-Präsident Peter Neher. „Und dabei wissen wir: Die Zahlen, die wir erhoben haben, erzählen noch nicht die ganze Geschichte. Denn viele Menschen finden erst nach und nach den Weg in die Schuldenberatung. Auf einen ausgeprägten Anstieg der Anfragen machen sich die Kolleginnen und Kollegen zum Ende des Jahres und Anfang 2021 gefasst.“

„Es kommt zu einer erheblichen Verzögerung, weil es sich um Menschen aus der sogenannten Mittelschicht handelt, die immer gearbeitet haben und über gewisse Rücklagen verfügen“, erklärt Elisabeth Mankertz, Schuldnerberaterin beim Caritasverband für die Region Kempen-Viersen. „Erst wenn diese aufgebraucht sind, folgt die Suche nach professioneller Hilfe“, so Mankertz, die „den großen Ansturm“ in ihrer Beratungsstelle im Frühjahr 2021 erwartet.

Recht auf Beratung für alle, allgemeiner Bedarfsschlüssel

In dieser Situation brauchen die Menschen frühzeitige, gute Beratung, um nicht in eine Verschuldungsspirale und in die Überschuldung zu geraten. Aber gerade Klein- und Soloselbständige und Beschäftigte in Kurzarbeit haben nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf Schuldnerberatung – die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung ist oft den Menschen vorbehalten, die Sozialleistungen beziehen. Hinzu kommt, dass die Schuldnerberatung bereits vor der Pandemie unzureichend finanziert war und nur etwa ein Fünftel der überschuldeten Haushalte beraten werden konnten. Etwa 7 Millionen Haushalte in Deutschland waren bereits vor der Corona-Krise überschuldet.

Bereits jetzt, vor der erwarteten Welle an Corona-bedingten Fälle, entstehen erhebliche Wartezeiten – in der Beratungsstelle von Elisabeth Mankertz in Schwalmtal warten Ratsuchende etwa drei Monate auf ihren ersten Termin.

Wenn Beratung zu spät ansetzt, ist die Spirale aus Verschuldung, Existenzangst, Wohnungsverlust, familiärer Krise und Gesundheitsproblemen oft nur noch mit großer Anstrengung zu stoppen, so die Erfahrung der Caritas-Beratungsarbeit.

Der Deutsche Caritasverband fordert ein im Sozialrecht (SGB XII) verankertes Recht auf Schuldnerberatung für alle. Zudem ist der Ausbau der Angebote unabdingbar. Grundlage sollte ein allgemein erkannter Bedarfsschlüssel sein, etwa von zwei Vollzeitfachkräften pro 50.000 Einwohner/-innen. So könnte gewährleistet werden, dass verschuldete Menschen zeitnah beraten werden.

Weitere Informationen

In den kommenden Wochen wird die Caritas im Rahmen ihrer „Armutswochen“ an verschiedenen Orten und mit vielfältigen Aktionen auf das Thema Armut generell und die Problematik der Verschuldung im Besonderen aufmerksam machen. Die Armutswochen reichen vom UN-Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober bis zum von Pabst Franziskus ausgerufenen Welttag der Armen, der dieses Jahr auf den 15. November fällt.

Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. vom 19.10.2020

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