Kinderschutz

PFAD begrüßt geplante Regelungen zur "Vertraulichen Geburt"

Der PFAD Bundesverband begrüßt die Intention des Gesetzesentwurfes, sowohl schwangere Frauen in problembelasteten Lebenssituationen zu unterstützen und Kindstötung und Aussetzung zu verhindern wie gleichzeitig Kindern ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung zu ermöglichen.

03.12.2012

Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt:

Die Festlegung, dass insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Mutter-Kind-Einrichtungen, Adoptionsvermittlungsstellen als Beratungsstellen der vertraulichen Geburt ausscheiden, um von vornherein eine Interessenkollision auszuschließen, wird vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien ausdrücklich für notwendig erachtet. Gleichzeitig sollte zusätzlich sichergestellt werden, dass von freien Trägern, die sowohl Jugendhilfeangebote und Adoptionsvermittlungsstellen vorhalten wie auch Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, nicht innerhalb des Trägers vermittelt werden kann.

Eine weitere, für das Kind noch zu wenig konkrete Formulierung betrifft den Zeitraum, in dem für das Kind der Lebensort offen gehalten wird. Zwar verweist der Gesetzesentwurf auf den Adoptionsbeschluss, die Adoptionspflege, die diesem vorangeht, sollte eine noch zu bestimmende Maximaldauer nicht überschreiten. Der Lebensort eines „Findelkindes“ (Kind aus der vertraulichen Geburt) sollte nach einer angemessenen Zeit ebenso ein schützenswerter Ort sein.

Die Rechte der biologischen aber nicht rechtlichen Väter stehen strukturell immer im Widerspruch zu den Bedürfnissen der die vertrauliche Geburt nutzenden Frauen.

Der PFAD Bundesverband hofft, dass im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes feststellbar wird, ob „Babyklappen“ wirklich gebraucht werden, oder mit diesem Angebot diese der Vergangenheit angehören.

Vorstand des PFAD Bundesverbandes

Redaktion: Ulrike Schulz

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