Jugendpolitik
Modellprojekt „Moped mit 15“ für zwei Jahre verlängert
Moped mit 15 mache insbesondere ländliche Regionen für Jugendliche attraktiver. Darauf weist das Bundesverkehrsministerium hin, dass ein entsprechendes Modellprojekt um weitere zwei Jahre verlängert hat. Die Regelung gilt in den ostdeutschen Ländern und wir durch wissenschaftliche Studien begleitet.
19.02.2018
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verlängert das Modellprojekt „Moped mit 15“ um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird entsprechend geändert. Die Ressortanhörung beginnt umgehend.
Mobilität macht ländliche Regionen attraktiver
Christian Schmidt, der geschäftsführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur betont: Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt ‚Moped mit 15‘ einen wichtigen Beitrag.
Modellprojekt „Moped mit 15“
Das Modellprojekt „Moped mit 15“ läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet.
Projektbegleitend wurden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Sie haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben.
Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19.02.2018
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