Bildungspolitik
Mehr BAföG für mehr Studierende
![Studierende hören einen Vortrag in einer Vorlesung im Hörsaal. Studierende hören einen Vortrag in einer Vorlesung im Hörsaal.](/fileadmin/_processed_/2/7/csm_Vorlesung-Uni-F-kasto_134b8e398a.jpg)
Zum 1. August 2019 gelten beim BAföG neue Regelungen. Unter anderem ist der Höchstsatz gestiegen und die Einkommensfreibeträge wurden erhöht. Eine bundesweite Tour unter dem Motto „Mach Deiner Zukunft einen Antrag!“ informiert über die neuen Fördermöglichkeiten.
16.10.2019
Änderungen beim BAföG im Überblick
Seit fast 50 Jahren ist es ein Erfolg. Aber es geht noch besser: Das BAföG wurde zum 1. August 2019 reformiert. Der neue Höchstsatz liegt nun bei 853 Euro (früher 735 Euro). Im Jahr 2020 steigt er erneut auf 861 Euro. Gleichzeitig werden die Einkommensfreibeträge erhöht und eröffnen somit mehr Studierenden den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Mit einer bundesweiten Informationstour an 28 Universitäten und Fachhochschulen von Kiel und Rostock über Dresden und Dortmund bis München informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Anfang November zur BAföG-Reform und klärt über die Fördermöglichkeiten auf.
„Mach Deiner Zukunft einen Antrag!“
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt dazu: „Deutschland ist ein Chancenland. Der Zugang zu Bildung hat in unserer Gesellschaft höchsten Stellenwert. Wir haben den Anspruch, dass jeder Mensch unabhängig vom Geldbeutel der Eltern den bestmöglichen Bildungsweg gehen kann. Das BAföG steht seit fast 50 Jahren für Chancengerechtigkeit. Ich wünsche mir, dass möglichst viele junge Menschen dieses Angebot nutzen. Dazu wollen wir mit der BAföG-Informationstour 2019 beitragen. Unter dem Motto ‚Mach Deiner Zukunft einen Antrag!‘ wollen wir junge Menschen auf die Chancen des BAföG aufmerksam machen.“
Alle Informationen zum BAföG finden sich auf der Webseite www.bafög.de.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 14.10.2019
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