Überbrückungshilfe

Mehr als 135.000 Zuschüsse für Studierende in Corona-Notlagen

Bis Ende September konnten Studierende in pandemiebedingten Notlagen im Rahmen des Überbrückungspakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Das Bundesbildungsministerium zieht eine positive Bilanz.

01.10.2020

Erste positive Bilanzen

Zur vorläufigen Bilanz erklärt der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Michael Meister: „Knapp vier Monate nach Einführung läuft die Überbrückungshilfe in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses für Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit Ende des Monats aus. Wir ziehen eine positive Bilanz.“ Seit dem Start im Juni haben die Studierenden- und Studentenwerke im gesamten Bundesgebiet bisher 135.000 Mal coronabedingte Notlagen von Studierenden gelindert und insgesamt rund 60 Millionen Euro zugesagt. Damit konnte vielen Studierenden geholfen werden, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte. Zwei Drittel der Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt.

Notsituationen von Studierenden gehen zurück

„Mittlerweile hat sich erfreulicherweise die Wirtschaftslage wieder entspannt, womit sich auch das Beschäftigungsangebot für Studierende verbessert. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zurückgegangen ist oder die pandemiebedingte Notlage bei Antragsstellung in immer weniger Fällen nachgewiesen werden kann“, so Meister weiter.

Die von Beginn an befristet angelegte Überbrückungshilfe habe damit ihren Zweck erfüllt. Mit dieser Nothilfe habe sich der Bund in der coronabedingten Ausnahmesituation der Belange der Studierenden angenommen und das Erforderliche getan, um unbürokratisch, schnell und wirksam zu helfen. „Wir werden die Lage der Studierenden in den nächsten Monaten weiter beobachten. Bis Ende September ist es noch möglich, Anträge für diesen Monat zu stellen. Dann wird die Förderung ausgesetzt. Sollte noch einmal eine Situation für Studierende entstehen wie zu Beginn der Pandemie, so steht uns jetzt ein etabliertes Instrument zur Verfügung, um schnell reagieren zu können“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär.

Parallele Finanzierungsmöglichkeiten bleiben

Zudem bestehen die weiteren Säulen des Corona-Hilfspakets für Studierende fort. Neben der Möglichkeit, BAföG zu beantragen, können Studierende den KfW-Studienkredit erhalten. Der Studienkredit ist noch bis Ende März 2021 zinslos gestellt und auch für ausländische Studierende zugänglich. Für alle Hilfsangebote stehen Beratungsangebote zur Verfügung.

„Mit Blick auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss haben die Studierenden- und Studentenwerke in ganz Deutschland Außerordentliches geleistet“, so Meister. Es wurde nicht nur binnen kürzester Zeit ein völlig neues Antragsverfahren etabliert und umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben die Antragssteller auch umfassend beraten und in über 100.000 Fällen Nachfragen gestellt, um die individuellen Notlagen besser zu erfassen.

Hintergrund

Die 57 Studierenden- und Studentenwerke haben im Juni und Juli Mittel für gut 44.000 bzw. knapp 45.000 Anträge auf Zuschüsse zugesagt. In den Folgemonaten August und September sank die Zahl der Anträge deutlich. Im August erhielten über 37.000 Studierende einen Zuschuss, im September waren es bislang gut 9.000 Studierende. Derzeit befinden sich noch etwas mehr als 14.000 Anträge in Bearbeitung, hauptsächlich aus dem September.

Die Annahmequote der eingereichten Anträge entwickelte sich von Monat zu Monat nach oben: von 53,5 Prozent im Juni über 63 Prozent im Juli und 72,5 Prozent im August auf aktuell gut 75 Prozent im September. Gleichzeitig konnten Antragstellende ihre akute finanzielle Notlage immer seltener direkt auf die Covid-19-Pandemie zurückführen. Diese beiden Faktoren – sinkende Antragszahlen und weniger unmittelbar pandemiebedingte Notlagen – deuten auf den derzeit stark gesunkenen Bedarf an Überbrückungshilfe hin.

Der Anteil an Studierenden, die einen Antrag stellten, war in Deutschland über die vergangenen vier Monate ungleich verteilt. In den 57 Studierenden- und Studentenwerken beantragten zwischen 1 Prozent und 6 Prozent der Studierenden die Überbrückungshilfe. Dabei fallen die Unterschiede zwischen den Ländern weniger stark aus als innerhalb einiger Länder. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Studierenden- und Studentenwerke durch die Überbrückungshilfe vor Ort zielführend und schnell in individuellen Notsituationen helfen konnten.

Die Überbrückungshilfe mit den Elementen erweiterter KfW-Studienkredit und nicht-rückzahlbarer Zuschuss wurde für Studierende geschaffen, die nicht dem Grunde nach förderungsberechtigt nach dem BAföG sind oder die sich trotz anrechenbaren Einkommens unterhaltspflichtiger Eltern oder Ehe-/Lebenspartner in einer pandemiebezogenen Notlage befinden. Der Zuschuss soll Studierenden in akuten Notlagen helfen, die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dafür hat das BMBF den 57 Studierenden- und Studentenwerken sowie dem Deutschen Studentenwerk insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten sind auf der Webseite des BMBF verlinkt.

Quelle: Bundesminsterium für Bildung und Forschung vom 25.09.2020

Redaktion: Miriam Gill

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