Studie
Krisensicheres Aufwachsen – Präventionsansätze im Grundschulalter
Frühe Hilfen, der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, Familienberatung und Familienbildung sowie weitere entwicklungsfördernde Angebote bieten eine lebensweltnahe präventive Begleitung der Kinder im frühen Kindesalter und ihrer Familien. Die Studie „Aufwachsen krisensicher gestalten“ legt den Fokus außerhalb des frühen Kindesalters auf das Grundschulalter als Lebensphase.
23.03.2023
Aufwachsen krisensicher zu gestalten ist keine ausschließlich frühkindliche Fragestellung, denn Kinder, die in armutsbelasteten Familien aufwachsen, haben ein hohes Risiko psychosozialer Belastung, weniger Ressourcen zur Bewältigung des Schulalltags und der Leistungsanforderungen und sind oft weniger sozial integriert. Das Grundschulalter ist eine Lebensphase, in der präventive Maßnahmen einen nachhaltigen Unterschied für die weitere kindliche Entwicklung in allen Lebenslagendimensionen bedingen können.
Der Fokus liegt dabei auf den Übergängen zwischen und innerhalb von Lebensphasen, wie dem individuellen Wechsel der Kinder von der Kita zur Schule oder auch in erweiterte Lebensräume wie Sportverein oder Musikschule. Verbunden sind damit aber auch Übergänge von Zuständigkeiten zwischen oder innerhalb von Behörden sowie von Rechtskreisen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Denn Voraussetzung für ein krisensicheres Aufwachsen und eine präventive Begleitung der Schulkinder, sind aufeinander abgestimmte und koordinierte Entscheidungen und Aktivitäten verschiedenster Akteure.
Ankerpunkte für krisensichere Begleitung der Schulkinder und ihrer Familien
Vier wesentliche Ankerpunkte für eine krisensichere Begleitung der Schulkinder und ihrer Familien sind:
- Der 2026 kommende Rechtsanspruch auf die Grundschulkindbetreuung, der sein präventives Potenzial dann entfalten kann, wenn er sowohl dem Vereinbarkeitsbedarf erwerbstätiger Eltern gerecht wird als auch dem Bedarf der Kinder nach einem entwicklungsförderlichen bzw. kompensierendem Lebens- und Sozialraum.
- Dies setzt eine gleichwertige Verbindung von schul- und sozialpädagogischen Perspektiven voraus, in der als 2. Ankerpunkt die Schulsozialarbeit als eine der engsten Kooperationsformen gleichfalls ein tragendes Element der Prävention sein kann.
- Als dritter Ankerpunkt ist die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule – und Ganztagsbetreuung hervorzuheben, die mit dem Ziel der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eine Elternarbeit auf Augenhöhe und gegenseitiger Akzeptanz von Fachkräften und Eltern fördern kann.
- Die Fortsetzung einer solchen Kooperation beispielsweise mit Familienbildung und Erziehungsberatung aus der Frühen Bildung in den Grundschulen und die Bildung von interdisziplinären Teams sind dabei als wichtige Elemente der Zusammenarbeit mit den Eltern einzuordnen und sollten in den sich aktuell entwickelnden Konzepten der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mitgedacht werden. Dies trifft auch auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder in Bezug auf Lernen, Erziehungs- und Alltagsgestaltung zu.
In einem solchen Präventionsnetzwerk von Bildungs-, Erziehungs- und Beratungsangeboten kann auch die geplante Kindergrundsicherung ihre teilhabefördernde Wirkung besser erreichen.
Weitere Informationen
Quelle: Stiftung SPI - Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«
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